Oberstaatsanwalt Fuchs: Regierung wird nach Hausdurchsuchungen informiert
Das Justizressort bekommt Informationen, wenn bei Ministern oder Ministerinnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, sagte Johann Fuchs im Ibiza-U-Ausschuss. Sein Handeln sei „ausschließlich“ durch das Gesetz bestimmt und nicht durch opportunistische Überlegungen oder „Netzwerke“, beteuerte Fuchs.
Wien – Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, hat am Mittwoch im Ibiza-Untersuchungsausschuss mit einer Aussage zu Ermittlungen bei Ministern und Ministerinnen für Aufhorchen bei den Abgeordneten gesorgt. Er berichtete, dass das Justizressort – im nachhinein – über Hausdurchsuchungen bei Ministern informiert werde. Immerhin säße man ja im Ministerrat an einem Tisch. Zudem konnte Fuchs nicht ausschließen, Aktenteile an Christian Pilnacek übermittelt zu haben.
Generell zeigte sich Fuchs nicht besonders erinnerungsfest, was die Kommunikation mit Pilnacek betrifft. Ausgetauscht habe man sich aber auch noch, als dieser nicht mehr Leiter der Strafrechtssektion war. Dieser sei immerhin ein „exzellenter Strafrechtsexperte“. Ausschließen konnte Fuchs auch nicht, dass man sich im Nachhinein über die Verdachtseinschätzung im Fall von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) unterhalten habe. Immerhin gebe es nicht so viele Leute im Büro, mit denen dies möglich sei.
📽 Video | Oberstaatsanwalt Fuchs im Ibiza-U-Ausschuss:
Ob er Pilnacek generell Aktenteile überlassen hat, konnte Fuchs nicht genau beantworten. Auf die Frage, ob er je Aktenteile abfotografiert habe, verwies Fuchs darauf, dass er immerhin zwei Stunden mit dem Zug zur Arbeit fahre und manche Fälle während der Fahrten am Handy studiere. An „Unberechtigte“ habe er Akten aber sicher nie weitergeleitet.
Sein Handeln sei „ausschließlich“ durch das Gesetz bestimmt und nicht durch opportunistische Überlegungen oder „Netzwerke“, meinte Fuchs. So bezeichnete er aus „heutiger Sicht“ auch die „gesetzmäßige Strukturierung“ der Ermittlungen in einen Strang rund um die Erstellung des Videos, den die Staatsanwaltschaft Wien bearbeitet, und in die Ermittlungen zu Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen durch die WKStA als „gute Entscheidung“.
Die E-Mail von Pilnacek, wonach Justizminister Josef Moser der „WKStA keine aktive Rolle zukommen lassen möchte“, habe auf den Verfahrensfortgang „keinen Einfluss“ gehabt. Dabei habe es sich auch nicht um eine Weisung „im Sinne des Gesetzes“ gehandelt, sondern um eine „interne Diskussion“. Daher sei diese auch nicht „veraktet“ worden, die dadurch entstandene Aufregung für ihn „vollkommen unverständlich“.
Weisungen im Ibiza-Verfahren „rechtlich gut begründet“
Bis dato seien vier Weisungen im gesamten Ibiza-Verfahrenskomplex erteilt worden. Diese seien aus seiner Sicht „rechtlich gut begründet“ gewesen. Keine der Weisungen sei „persönlich“ ergangen. Das entspreche auch nicht dem System und schließe „behauptete Schikanen“ aus, findet Fuchs. Die ehemalige Korruptionsstaatsanwältin Christina Jilek, die im Ausschuss von „Störfeuern“ der OStA gesprochen hatte, genieße bei der OStA und bei ihm „persönlich einen ausgezeichneten Ruf“.
Dass sie, wie von ihr geschildert, die WKStA wegen einer dienstrechtlichen Maßnahme von ihm verlassen habe, mache ihn „doppelt betroffen“. Dabei hat es sich laut Fuchs um keine „disziplinäre Maßnahme“ gehandelt, sondern um eine „formalisierte, fachliche Kritik zu einem absoluten Randthema in den Ibiza-Ermittlungen“.
Ex-Kabinettsmitarbeiter Koch sieht sich nicht als „Whistleblower“
Zuvor hatte der ehemalige Kabinettsmitarbeiter und Staatsanwalt Roland Koch ausgesagt, der die Ermittlungen gegen Fuchs und Pilnacek ausgelöst hatte. Berichte über den Ausschuss hätten darauf schließen lassen, dass nicht alle relevanten Dokumente zu den Ibiza-Ermittlungen vorgelegt worden seien. Obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Kabinett tätig war, übermittelte er den Behörden die E-Mails.
Er sei kein „Whistleblower“, betonte Koch. „Das hat nichts mit Mut zu tun, sondern mit gesetzeskonformem Handeln.“ Kollegen hätten danach gemeint, er habe sich damit „mächtige Feinde“ gemacht, erzählte er.
Dass der damalige Sektionschef Pilnacek mit Josef Pröll und Walter Rothensteiner zwei prominente Beschuldigte des CASAG-Verfahrens im Ministerium empfangen hatte, habe er nicht als „klug und richtig“ gefunden, so Koch: „Und ich hab das auch im Kabinett geäußert.“ Wahrnehmungen zu „inkorrekten Informationsflüssen“ an oder von Pilnacek habe er keine. Aus dem Akt heraus wisse er aber, dass Pilnacek von der Hausdurchsuchung beim nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid im November 2019 „sehr wohl gewusst hat“. Der „Herr Sektionschef“ habe das vom Leiter der OStA Wien erfahren und dann am Tag der Hausdurchsuchung den damaligen Justizminister darüber informiert.
Im Zusammenhang mit der Drei-Tages-Berichtspflicht habe er ebenfalls keine Wahrnehmungen über „inkorrekte Informationsflüsse“. Er könne nur sagen, dass diese von der OStA Wien im Dezember 2018 eingeführt wurde, und es sei „kein Geheimnis“, dass diese der OStA ein Anliegen gewesen sei, so Koch: „Die WKStA war da anderer Ansicht, weil ohnedies alle Zwangsmaßnahmen durch einen Richter genehmigt werden mussten.“ Zudem berichtete Koch davon, dass Moser damals ihm gegenüber einmal davon gesprochen habe, dass die WKStA „zerschlagen“ werden solle. Er habe aber nicht nachgefragt, „warum oder wie“. Auch habe Moser eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, bei der es unter anderem darum gegangen sein soll, der WKStA Aufgabenbereiche wegzunehmen.
Auf die Frage, ob Regierungsmitglieder sich zu Strafverfahren erkundigt hätten, meinte Koch, dass Moser ihm einmal berichtet habe, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sich über den Verfahrensstand bei der Causa rund um den Wiener Stadterweiterungsfonds habe informieren lassen.
Nach Fuchs war eigentlich noch der Leiter der „SoKo Tape“, Andreas Holzer, geladen, was sich zeitlich aber nicht ausging, da die Befragung des OStA-Leiters erst am Abend endete. Am Donnerstag kommt der ehemalige SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern auf Verlangen der ÖVP als Auskunftsperson. (APA)