Ab sofort Besuchsverbot in Tiroler Krankenhäusern – mit Ausnahmen
Das Land und die Tiroler Spitäler verhängen zum Schutz besonders sensibler Bevölkerungsgruppen ein Besuchsverbot in den Krankenanstalten. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Innsbruck – Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Land herrscht in den Tiroler Krankenhäusern ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Es können jedoch Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen gemacht werden, wie das Land am Freitag in einer Aussendung mitteilte.
Ausnahmen sind demnach in folgenden Fällen möglich:
- Bei Kindern
- Bei palliativ betreuten, sterbenden Patientinnen und Patienten
- Bei intensivtherapiepflichtigen Patientinnen und Patienten
- Bei psychosozialer Indikation
- Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein
Die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind bei Besuchen selbstverständlich einzuhalten. Zudem ist eine telefonische Voranmeldung und Rücksprache der Besucher mit dem Stationspersonal erforderlich. Besucher müssen außerdem einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.️ Auch die privaten Sanatorien werden sich an der Vorgehensweise der Landeskrankenhäuser orientieren, hieß es.
„Das Virus muss unbedingt draußen vor der Spitalstür bleiben“, erklärte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. „Derzeit steigen die Infektionszahlen wieder vermehrt an, sodass wir bereits jetzt ganz kurz davor sind, dass der Regelbetrieb in den Krankenanstalten sukzessive heruntergefahren werden muss – vor allem im Zentralraum Innsbruck. Daher ist es wichtig, dass wir auf die Schwächsten in der Kette achten, um sie gemeinsam bestmöglich zu schützen“, erklärte der Landesrat.
Appell für Tests vor Ambulanzterminen
Die Ärztliche Direktorin des Landeskrankenhaus Innsbruck, Alexandra Kofler, appellierte zudem an Patientinnen und Patienten mit Ambulanzterminen, diese unbedingt einhalten, das heißt pünktlich zu erscheinen.
Zudem wird an PatientInnen und Begleitpersonen, die zu einer geplanten ambulanten Vorstellung kommen, appelliert, wenn möglich ebenfalls einen negativen Antigentest oder PCR Test mitzubringen. Im Falle von akuten nicht geplanten Konsultationen seien keine Testungen im Vorfeld notwendig. (TT.com)