Gut zu wissen: Das gilt seit Sonntag bei der Einreise nach Deutschland
Tirol wurde von Deutschland vom Virusvariantengebiet zum Risikogebiet „zurückgestuft“. Es gelten aber weiterhin verschärfte Einreiseregeln. Welche das sind und für wen Ausnahmen gelten, lesen Sie hier.
Berlin, Innsbruck – Das deutsche Robert Koch-Institut hat Tirol am Freitag von der Liste der "Virusvariantengebiete" gestrichen, ganz Österreich gilt ab dann als "Risikogebiet". Da die rechtliche Grundlage für das faktische Einreiseverbot aus Tirol damit entfällt, endeten am Sonntag um 0 Uhr die Grenzkontrollen. Was das heißt und welche Regeln nun gelten, lesen Sie hier:
❓ Seit wann sind die deutschen Grenzen offen?
Seit Sonntag um 0 Uhr.
⚠️️ Achtung, wir weisen auf Folgendes hin: Die Aufhebung des Einreisestopps für Tiroler ist mit Vorsicht zu genießen. Wie das bayerische Gesundheitsministerium am Samstag explizit klarstellte, ist entscheidend, ob man sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Jeder, der sich also in den vergangenen zehn Tagen in Tirol aufgehalten hat, muss weiterhin strenge Regeln bei der Einreise beachten und 14 Tage in Quarantäne, wobei ein Freitesten nicht möglich ist. Außerdem muss bereits vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden. "Die weiteren Einschränkungen gelten auch, wenn das Gebiet zwischenzeitlich zurückgestuft worden ist, wie dies für Tirol mit Wirkung ab Sonntag 00.00 Uhr gilt", hieß es weiter.
Information für Pendler
Information für Pendler aus Tirol nach Bayern und Baden-Württemberg:
- Einpendeln ist nur mit negativem Corona-Test möglich, Wochenpendler müssen auch eine Einreiseanmeldung vornehmen.
- Berufspendler aus Tirol nach Bayern benötigen zusätzlich noch eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass Sie dringend notwendig gebraucht werden.
- Durchreise durch Deutschland ausgehend von Tirol ist mit Einreiseanmeldung und negativem Corona-Test möglich
- Personen-, Güter- und Warenverkehr ist mit Einreiseanmeldung und negativem Corona-Test möglich.
- Konkrete Fallbeispiele gibt's auf der Seite der Wirtschaftskammer
❓ Welche Bestimmungen gelten ab Sonntag?
Ganz Österreich ist für Deutschland ab Sonntag, 0 Uhr, offiziell ein "Risikogebiet" (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal), weshalb wieder folgende Regeln für "Risikogebiete" gelten (Achtung: Da Tirol vorher ein Virusvariantengebiet war, gelten die Regeln hier effektiv erst ab 6. April). Folgende Vorschriften treten in Kraft:
▶️ Quarantäne: Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat (Ganz Österreich gilt ab Sonntag, 0 Uhr, als Risikogebiet - aber Achtung, für Tirol gelten besondere Maßnahmen, siehe oben!), muss sich nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich "freitesten". Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.
▶️ Testpflicht: Unabhängig von der Quarantänepflicht muss man spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein Corona-Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test – Wohnzimmertests werden nicht anerkannt) vorweisen. "Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein", heißt es auf der Website des deutschen Gesundheitsministeriums.
▶️ Anmeldung: Vor der Einreise muss sich (unabhängig von Quarantäne- und Testpflicht) jeder online anmelden.
⚠️ Wichtig: In den deutschen Bundesländern kann es unterschiedliche Regelungen geben. Vor der Einreise sollte man sich gesondert über die Bestimmungen des Ziel-Bundeslandes informieren.
❓ Wer kontrolliert, ob man einen Test gemacht hat?
Das Gesundheitsamt kann einen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dazu auffordern, das negative Testergebnis vorzulegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden.
❓ Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Ja! Von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben
- Personen, die durch das Risikogebiet (z.B. Tirol) nur durchgereist sind, aber dort keinen Zwischenaufenthalt hatten
- Personen, die nur durch Deutschland durchreisen (z.B. übers Deutsche Eck)
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben
- Personen, die sich nur maximal 24 Stunden lang in Deutschland aufhalten
- Personen, die beruflich bedingt einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren und dabei angemessene Schutz- und Hygienekonzepte einhalten
- Personen, die für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich sind (eine Bescheinigung vom Arbeitgeber muss vorgelegt werden), dürfen ohne Test maximal 72 Stunden einreisen
- Polizeivollzugsbeamte aus Schengen-Staaten in Ausübung ihres Dienstes
- Angehörige ausländischer Streitkräfte (soweit sie von § 54a des Infektionsschutzgesetzes erfasst sind) sowie Angehörige ausländischer Streitkräfte im Sinne des NATO-Truppenstatuts,
Alle Ausnahmen finden Sie >> hier.
❓ Was ist mit Besuchen von Verwandten/Partnern?
Verwandte ersten Grades, Ehegatten, Lebenspartner/Lebensgefährten, Kinder (beispielsweise bei geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht) dürfen ohne Test maximal 72 Stunden lang besucht werden.
❓ Was gilt für Pendler?
Auch Pendler fallen unter die Ausnahme und unterliegen nicht der Testpflicht, sofern sie angemessene Schutz- und Hygienekonzepte einhalten.
Wer gilt als Pendler?
Grenzpendler sind Personen,
- die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und
- sich zwingend notwendig für ihre Berufsausübung, ihr Studium oder ihre Ausbildung an die entsprechende Stätte in einem Risikogebiet begeben müssen und
- regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Grenzgänger sind Personen,
- die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und
- sich zwingend notwendig für ihre Berufsausübung, ihr Studium oder ihre Ausbildung in Deutschland begeben müssen und
- regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.
❓ Gibt es Ausnahmen von den Ausnahmen?
Ja! Die Ausnahmen gelten nicht, wenn man typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns aufweist. Außerdem kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen erteilen oder Ausnahmen einschränken.
❓ Welche Tests werden anerkannt?
Anerkannt werden PCR- und Antigen-Tests. Antigen-Schnelltests (auch als Wohnzimmertests bekannt) und Antikörper-Tests werden nicht anerkannt. Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen.
❓ Wer trägt die Kosten der Tests?
Sofern es kein kostenloses Test-Angebot gibt, muss man für die Kosten selbst aufkommen. Dies gilt sowohl für den verpflichtenden Test im Zusammenhang mit der Einreise als auch den freiwilligen Test zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne.
❓ Wo kann man sich nach der Einreise testen lassen?
Über Testmöglichkeiten in Deutschland kann man sich online unter www.116117.de oder telefonisch unter 116117 informieren. Teststellen finden sich auch bei Einreise am Flughafen und an den Häfen. Wer sich beim Arzt testen lassen möchte, muss sich direkt an die Praxis wenden.
❓ Was ist, wenn man nach Einreise positiv getestet wird?
Wer sich erst nach Einreise testen lässt und dann ein positives Ergebnis bekommt, muss sich auf direktem Weg nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für mindestens zehn Tage isolieren.
❓ Was ist, wenn man nach Einreise Symptome entwickelt?
Treten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet Covid-typische Symptome auf (Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust), muss man sofort die zuständige Behörde informieren. Unklare Symptome sollten – auch wenn der erste und/oder der zweite Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt oder einer Ärztin abgeklärt werden.
❓ Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht?
Ja! Bestimmte Personengruppen sind bei entsprechenden Nachweisen von der Quarantänepflicht befreit, wie Durchreisende ohne Zwischenstopp in Deutschland oder Personen, die beruflich grenzüberschreitend Waren/Güter transportieren oder deren Tätigkeit im Gesundheitssektor dringend erforderlich ist.
⚠️ Wichtig: In den deutschen Bundesländern können unterschiedliche Regeln gelten. Vor der Ein- oder Durchreise sollte man sich daher genau informieren, was im Ziel-Bundesland gilt.
❓ Wie sieht es am Brenner aus?
Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher erwartet, dass Österreich das infolge der deutschen Entscheidung verschärfte Regime an der Brennergrenze lockern wird. "Landeshauptmann Günther Platter hat mir bereits zugesichert, dass durch die wegfallenden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze auch jene am Brenner obsolet sind und somit aufgehoben werden", sagte Kompatscher am Freitagnachmittag laut stol.it. Kompatscher sprach demnach auch mit dem italienischen Außenminister Luigi Di Maio und Gesundheitsminister Roberto Speranza, damit auch Italien künftig Tirol und Österreich bei der Einreise gleich behandle wie die anderen EU-Staaten.
📰 HINTERGRUND ⬇️
Seit 14. Februar, nachdem Deutschland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt hatte, gab es an den Grenzen stationäre Kontrollen. Es durften nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gab es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie mussten einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden war.
Die deutschen Kontrollen hatten in Tirol für massiven politischen Unmut gesorgt. Immer wieder war auch von Schikanen die Rede. Zuletzt sorgte der Fall eines Herzpatienten für Aufsehen, der im deutschen Füssen behandelt werden sollte.
Auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter selbst wurde eine geplante Durchreise über das deutsche Eck wegen eines Corona-Gipfels im Wiener Bundeskanzleramt im Vorhinein untersagt.
In Tirol und Wien zeigte man sich am Freitag nach der Entscheidung Deutschlands, Tirol nicht mehr als Virusvariantengebiet einzustufen, erleichtert. Man habe Deutschland überzeugen können, "die unverhältnismäßigen Grenzkontrollen zu beenden", meinte LH Platter (ÖVP). Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wiederum wertete die Entscheidung als Zeichen, dass die Maßnahmen in Tirol gegen die Südafrika-Mutation gegriffen hätten. (TT.com)