Corona-Krise

Ost-Österreich in der „Osterruhe“: Diese Maßnahmen gelten ab heute

In Wien gilt seit Gründonnerstag zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht an zentralen öffentlichen Orten im Freien.
© HERBERT NEUBAUER

Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben sich bis 11. April eine „Osterruhe“ verordnet. Handel und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, zudem gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Die Maßnahmen im Überblick.

Wien – Die drei östlichen Bundesländer, Wien, Niederösterreich und das Burgenland, sind angesichts der dramatischen Corona-Infektionszahlen und der drohenden Überlastung der Intensivstationen seit dem heutigen Donnerstag in einem verschärften Lockdown. Seit Mitternacht gelten Ausgangsbeschränkungen, Handel und körpernahe Dienstleistungen wurden erneut heruntergefahren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. In Wien gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht an belebten Plätzen in der Innenstadt. Die Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 10. April.

Die Regelungen für die restlichen Bundesländer ändern sich vorerst nicht. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aber – abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage – möglich. Derzeit gilt im Rest Österreichs die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr. Tagsüber dürfen sich aktuell maximal vier Erwachsene plus sechs minderjährige Kinder aus maximal zwei Haushalten treffen.

📽️ Video | Osterlockdown im Osten

Die Regelungen für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

🕙 Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Ausnahmegründen erlaubt. Etwa zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens oder aus beruflichen Zwecken bzw. zur körperlichen und psychischen Erholung. Bei Zusammenkünften – sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien – gilt die "1+1-Regel": Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.

👨‍👩‍👧‍👧 Treffen: Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson (Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.

🛍️ Handel: Geöffnet bleiben lediglich Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs (etwa Supermärkte und Apotheken), der Rest muss zusperren. Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

💇 Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetiksalons bleiben geschlossen.

🖼️ Kultur und Freizeit: Freizeit- und Kultureinrichtungen – Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive – sind wieder geschlossen, die Gastronomie ohnedies.

Sport und Jugend: Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt. Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlern benutzt werden, Indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal ein Haushalt und eine Einzelperson.

😷 FFP2-Maskenpflicht in Wien: In Wien gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat umfassende Kontrollen durch die Polizei und das Büro für Sofortmaßnahmen angekündigt. (TT.com)