Nachtfahr- und Euroklassenfahrverbot in Tirol: Eine Zwischenbilanz
Seit 1. Jänner regeln verschärfte Fahrverbote zwischen Langkampfen und Zirl, welche Schwerfahrzeuge in den Nachtstunden und untertags fahren dürfen. Zwar kam es vor allem zu Beginn des Jahres zu vielen Übertretungen – diese haben aber im Laufe der letzten Wochen abgenommen.
Innsbruck – Mit 1. Jänner diesen Jahres traten auf der A12 Inntalautobahn zwischen Langkampfen und Zirl verschärfte Fahrverbote für Schwerfahrzeuge in Kraft.
Zum einen gilt in diesem Bereich von November bis April zwischen 20 und 5 Uhr und von Mai bis Oktober zwischen 22 und 5 Uhr ein generelles Nachtfahrverbot. Ausnahmen gibt es nur wenige: Lkw der Euroklasse 6 dürfen im Ziel- und Quellverkehr fahren, darüber hinaus sind Transporte mit leicht verderblichen Lebensmitteln, für die medizinische Versorgung, Lebendtiertransporte oder Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb erlaubt.
Zum anderen besteht ganzjährig und zu jeder Zeit ein Fahrverbot für Schwerfahrzeuge der Euroklassen 0 bis 5. Nur noch Lkw der Euroklasse 6, also die schadstoffärmsten Fahrzeuge, dürfen auf dieser Strecke fahren. Auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise für den Ziel- und Quellverkehr oder den Vor- und Nachlaufverkehr zur Rollenden Landstraße.
Vor allem beim Nachtfahrverbot viele Übertretungen
Von Beginn an wurden die verschärften Verbote von der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol kontrolliert – bei den Kontrollstellen Radfeld und Kundl und im Fließverkehr des betroffene Streckenabschnitts der A12.
Bis jetzt kam es zu 1260 Übertretungen des Nachtfahrverbots und 595 Verstößen gegen das Euroklassenfahrverbot. Diese Zahlen sind tendenziell abnehmend. Speziell das Euroklassenfahrverbot habe sich im Bewusstsein der Transportwirtschaft bereits gut verankert, teilte die Landesverkehrsabteilung am Dienstag mit.
Beim Nachtfahrverbot hingegen führten viele Lenker speziell aus dem osteuropäischen Raum an, dass sie der Meinung seien, mit Lkw der Euroklasse 6 nach wie vor die Strecke auch in der Nacht befahren zu dürfen – trotz umfassender Information im Vorfeld sowohl im In- als auch im Ausland und wiederholt medialer Berichterstattung.
Auch Kontrollen des sektoralen Fahrverbotes
Zwischen Langkampfen und Ampass gilt zudem ein sektorales Fahrverbot. Das bedeutet, dass der Transport bestimmter Güter wie Abfälle, Stahl, Kraftfahrzeuge oder Papier auf diesem Streckenabschnitt verboten ist. Im ersten Quartal kam es hier zu 299 Übertretungen. Bei 682 Schwerfahrzeugen fehlte zudem die entsprechende Plakette über die Abgasklasse des Fahrzeugs. (TT.com)