Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol am 27. Februar 2022
Die Landesregierung hat den Wahltermin für alle Gemeinden mit Ausnahme von Innsbruck und Matrei am Brenner am Dienstag ausgeschrieben.
Innsbruck – Im kommenden Jahr finden in fast allen Tiroler Kommunen die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Am Dienstag gab die Landesregierung den 27. Februar als Wahltermin bekannt. „Die Tiroler Landesregierung hat die Ausschreibung der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen für Sonntag, den 27. Februar 2022, beschlossen“, erklärte LH Günther Platter.
Dieser Wahltermin gilt für alle Tiroler Gemeinden, außer Innsbruck und der neuen Gemeinde Matrei am Brenner. Die Kundmachung der Wahlausschreibung wird am 24. November 2021 im Landesgesetzblatt für Tirol erfolgen, womit dieser Tag als Tag der Wahlausschreibung gilt. Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt, die engere Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wird auf Sonntag, den 13. März 2022, festgelegt.
Ab 16 Jahren wahlberechtigt
Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind alle EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben (Ausnahme: Der Aufenthalt in der Gemeinde ist kürzer als ein Jahr und offensichtlich nur vorübergehend).
„Die Wahl der Tiroler Gemeinderäte und Tiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spiegelt stets die ganze Bandbreite der Kommunalpolitik wider. Entsprechend bedeutend sind diese Wahlen, die in einem Jahr stattfinden. Information und Partizipation sind besonders gefragt, wenn es um die zukünftige Entwicklung der eigenen Gemeinde geht – es werden vonseiten des Landes bzw. der Gemeindeabteilung wieder entsprechende Informationen rund um die Wahl zur Verfügung gestellt werden“, sagte der für Gemeinden zuständige LR Johannes Tratter. Die nächsten Landtagswahlen finden in Tirol dann im Jahr 2023 statt.
Die Wahl in Matrei am Brenner findet zu einem späteren Zeitpunkt statt, hieß es. Dort fand eine Gemeindefusion statt, die mit 1. Jänner 2022 wirksam ist. Ab diesem Zeitpunkt bis zur Neuwahl sei vonseiten der Tiroler Landesregierung ein Amtsverwalter zu bestellen. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist dann binnen sechs Wochen nach Wirksamwerden der Gemeindefusion auszuschreiben. (TT.com)