Prozess in Innsbruck: Zwei Jahre Haft für Tiroler IS-Sympathisanten
Ein 22-jähriger Unterländer wurde am Donnerstag verurteilt. Er hatte die Terrororganisation IS beworben und auch einen Kollegen dazu bringen wollen, sich dem IS anzuschließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Innsbruck – Ein 22-jähriger Tiroler musste sich gestern wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung am Landesgericht vor einem Schöffensenat verantworten. Ein ausländischer Geheimdienst hatte ihn aufgrund seiner Aktivitäten in sozialen Medien als IS-Sympathisanten identifiziert und dem Landesamt für Verfassungsschutz gemeldet. Nach Auswertung der Veröffentlichungen klickten im Oktober die Handschellen.
Der junge Mann hatte seit 2015 vor allem über soziale Netzwerke mit dem sogenannten IS (Daesh) sympathisiert. Den IS hatte er als terroristische Vereinigung sowie deren Anführer insgesamt positiv dargestellt und veröffentliche dazu auch Bilder. Der Ausrufung des Kalifats auf dem Staatsgebiet von Syrien und dem Irak wohnte der Tiroler per Video bei und lud sich Filme von Hinrichtungen auf sein Handy. Im Jahr 2015 hatte er zudem einen jungen Tiroler getroffen und versucht, ihn zur Teilnahme am IS zu begeistern. Zudem hatte er diesen an die mittlerweile behördlich geschlossene Altun-Alem-Moschee im zweiten Wiener Gemeindebezirk vermittelt. Diese einst für Hasspredigten berühmt gewordene Moschee hatte der Angeklagte auch einst selbst besucht.
Über Hinweise eines ausländischen Geheimdienstes war der junge Tiroler aufgeflogen. Seit 28. Oktober sitzt er nun in Untersuchungshaft. Heute leugnete er vor einem Schöffensenat jegliche noch bestehende Sympathie für den IS. 2015 sei er "jung und dumm" gewesen. Erst nach und nach habe er sich informiert. Nach einem Haftaufenthalt im Jahr 2017 sei ihm klar geworden, dass es sich beim IS um eine menschenverachtende Organisation handle. Dabei zog der Unterländer einen Vergleich mit Hitler-Deutschland: "Die IS ist für mich wie die SS. Schätzt man dich als ungläubig ein, wirst du getötet."
Er und der einstige Kontakt – heute angeblich ein Coach – wollten das Treffen gestern vor Gericht jedoch nicht überbewerten. Mit dem IS habe es nichts zu tun gehabt.
Die Richterschaft kam nach langer Beratung jedoch zum Schluss, dass die heutigen Aussagen größtenteils als Schutzbehauptungen zu werten seien. Stellte der Angeklagte doch praktisch nur Vorwürfe in Abrede, die ihn am schwersten belastet hatten. Dabei war für das Gericht klar, dass der Mann versucht hatte, über seine Postings seine rund 2000 Follower vom IS zu begeistern. Dazu stand für den Senat fest, dass der 22-Jährige dabei gewusst hatte, dass dies verboten sei. Auch dass er die Vernehmungsprotokolle bei der Polizei vor dem Unterschreiben gar nicht durchgelesen hätte, erschien für das Gericht widerlegt. Hatte die Exekutive für Durchlesen und Unterschrift doch 22 Minuten festgehalten.
Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft ergingen 2 Jahre Haft unbedingt. Dazu kam für den vierfach vorbestraften der Widerruf von einst bedingt nachgesehenen 4 Monaten und 13 Tagen Haft. Bringt er aus einer anderen Strafe 1600 Euro nicht auf, kommen weitere 210 Tage Ersatzfreiheitsstrafe hinzu. Der Verfahrenshelfer erhob sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Der Staatsanwalt erhob Strafberufung. (fell)