Coronavirus

Vor einem Jahr endete die Corona-Rückholaktion für über 7500 Österreicher

Mehr als 7500 Personen wurden vor einem Jahr nach Österreich gebracht. Hier aus Nigeria.
© APA/AUSSENMINISTERIUM/MICHAEL GRUBER

In der größten Rückholaktion der Europäischen Union wurden nach Angaben des Außenministeriums mehr als 7500 Passagiere zurück nach Österreich gebracht. Insgesamt 39 Flüge aus 29 Destinationen wurden eingerichtet.

Wien – Es war die größte Rückholaktion in der Geschichte der Europäischen Union und auch Österreichs. Vor einem Jahr ging die beispielloser Rückholung für die wegen der Corona-Pandemie im Ausland gestrandeten Österreicher zu Ende - insgesamt wurden nach Angaben des Außenministeriums mehr als 7500 Passagiere zurück nach Österreich gebracht. EU-weit wurden bis Mitte Mai 2020 mehr als 580.000 EU-Bürger in ihre Heimat geholt.

In insgesamt 39 Flügen - sogenannten Repatriierungen - wurden Österreicherinnen und Österreicher aus 29 Destinationen zu Beginn der Pandemie zurück nach Österreich gebracht. "Eine Herkulesaufgabe, die uns hier gemeinsam mit etlichen Partnern, unter anderem der AUA, gelungen ist und die für uns alle eine Premiere war", sagte Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) im Rückblick.

"Es war wie im Krimi"

Gestartet hatte die österreichische Aktion mit einem Rückholflug aus Italien am 13. März, weiter ging es mit Repatriierungen von Mexiko über Südafrika bis Bangkok. Angesichts dessen, dass Grenzen und Lufträume für Passagierflüge binnen Stunden geschlossen wurden, wurde die Aktion für viele Gestrandete zur Zitterpartie. "Es war wie im Krimi", schilderten Betroffene.

Für eine Rückholung aus Peru sei erst in letzter Minute eine Erlaubnis zur Landung in Lima erteilt worden, erinnerte das Außenministerium. Nach Sydney hob am 31. März 2020 der längste Non-Stopp-Flug der AUA ab. Mit an Bord der Heimholflieger waren auch Bürgern anderer EU-Staaten. Den Abschluss der Aktion machte ein Flug aus Neuseeland. Am 9. April starte in Christchurch mit der "Spirit of Austria" erstmals eine AUA-Maschine von neuseeländischem Boden. Nach Zwischenstopps in Auckland und Kuala Lumpur konnten die rund 290 Passagiere in Wien am 10. April um 9.13 Ortszeit die Maschine sicher verlassen.

Die EU-Länder koordinierten sich zwar untereinander bei den Rückholungen, jedoch nicht ohne Anfangsschwierigkeiten, wie Schallenberg nach der Aktion resümierte. Es habe sich gezeigt, "dass im Krisenfall ein Land wie Österreich nie auf ein effizientes, eigenes Vertretungsnetz verzichten kann", so der Außenminister.

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell setzte im April eine Arbeitsgruppe ein. Sie sollte prüfen, wie die Streitkräfte staatliche Behörden unterstützen könnten. Die Streitkräfte der EU-Staaten waren demnach auch bei Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Urlaubern im Einsatz gewesen, hatten medizinische Ausrüstung geliefert und Patienten von einem Land ins andere transportiert.

3,4 Millionen Euro Kostenbeiträge der Passagiere

Die "beeindruckende Leistung" wäre ohne die Geduld und Flexibilität der Menschen im Ausland und dem ausgezeichneten Einsatz unserer Teams im Außenministerium und an den Botschaften nicht möglich gewesen", so Schallenberg ein Jahr später.

Für viele in die Heimat zurückgeholte Österreicher hatte die Aktion aber doch einen herben Beigeschmack. Die Gesamtkosten der Repatriierungsflüge beliefen sich nämlich auf gut 6,6 Millionen Euro, wie das Außenministerium am Freitag auf Anfrage der APA mitteilte. Davon gingen 3,4 Millionen Euro an Kostenbeiträgen der zurückgeholten Passagiere ein, das entspricht ca. 95 Prozent der vorgeschriebenen Kostenbeiträge. An der Deckung der Gesamtkosten hatte auch die EU einen wichtigen Anteil. 15 vom Außenministerium organisierte Repatriierungsflüge wurden von der Europäischen Kommission - der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) - kofinanziert, nämlich in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Weitere Rückholaktionen gab es trotz Fortsetzung der Corona-Pandemie nicht mehr, die Bundesregierung setzte fortan stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bürger. Seit Sommer 2020 gab es immer mehr Reisewarnungen im Zusammenhang mit Corona. Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, aber im Falle einer ausdrücklichen Reisewarnung können die Reisenden auch an den Konsularkosten beteiligt werden. (APA)