Corona-Fälle: Ausreisetestpflicht für drei Osttiroler Regionen und Weißenbach
Aufgrund zu hoher Corona-Infektionszahlen wurden für drei Osttiroler Regionen (ab Sonntag) und für Weißenbach am Lech (ab Samstag) eine Ausreisetestpflicht verhängt. Die Testpflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz und wie lange man sich in dem Gebiet aufgehalten hat.
Lienz, Weißenbach – In Tirol wird aufgrund einer hohen Konzentration an Corona-Infektionen in bestimmten Regionen wieder eine Ausreisetestpflicht verhängt. Das betrifft Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte sowie drei Osttiroler Regionen: Um Prägraten und am Großvenediger und Virgen, um Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie um Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach.
Die Testpflicht in Osttirol gilt ab Sonntag bis vorerst 21. April. "Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in der jeweiligen Region aufgehalten haben und diese verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben“, erklärte die Osttiroler Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
In Weißenbach tritt die Testpflicht bereits am Samstag in Kraft ‒ bis vorerst 19. April, 24 Uhr. Der Ortsteil Gaicht ist davon ausgenommen.
Infektionsgeschehen lange anhaltend
„Wir beobachten die Situation auch in Osttirol sehr genau und es hat sich herausgestellt, dass gerade in den drei Regionen ein anhaltendes Infektionsgeschehen herrscht", informierte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol. Man habe sich dann gemeinsam für diese Maßnahmen entschieden.
Aufgrund der geografischen Lage der jeweiligen Gemeinden in den Regionen wurde beschlossen, drei konkrete Gebiete auszuweisen, die diese Ausreisetestpflicht umfasst. Eine solche Form der Ausreisetestverpflichtung, die sich nicht auf die Bezirks- sondern ausgewiesene Regionsgrenzen stützt, würde nach Einschätzung der ExpertInnen vor allem in Osttirol Sinn machen, um im Zuge der Covid-Testungen ein detailliertes Lagebild zu erhalten.
Keine Testpflicht zwischen Gemeinden innerhalb der Regionen
Innerhalb dieser Gebiete ist demnach kein Test notwendig, um beispielsweise von einer in die andere Gemeinde zu gelangen. Das heißt: Personen die beispielsweise von Sillian nach Heinfels, Außer- oder Innervillgraten fahren, benötigen kein negatives Testergebnis. Ebenso wenig jene, die beispielsweise von Prägraten nach Virgen oder von Anras nach Abfaltersbach, Assling oder Leisach fahren. „An dieser Stelle ergeht erneut der Aufruf an die Bevölkerung, das Testangebot anzunehmen, um Infektionen erkennen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können. Zudem gilt der Dank allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden für ihre unermüdliche Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie“, betonte Reisner.
Eine Durchreise durch die Regionen ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der jeweiligen Region, die dort vor Verlassen dieser positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
Erweiterte Testmöglichkeiten in den Gebieten
Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Region geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Gebietes der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen der Region einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.
Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, stehen zusätzlich zum bestehenden Testangebot im Bezirk Lienz zeitgerecht weitere Testmöglichkeiten in den ausgewiesenen Gebieten zur Verfügung.
Hier kann getestet werden
Im Gebiet der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen:
Prägraten, Tourismusbüro Prägraten: Sonntag (11. April), Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Sonntag (18. April), Dienstag (20. April), jeweils von 9 bis 12 Uhr
Virgen, Tourismusbüro Virgen: Samstag (10. April) bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 15 bis 19 Uhr
Im Gebiet der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten:
Sillian, Kultursaal Sillian: täglich von 7 bis 16 Uhr, zusätzlich mittwochs von 18 bis 20 Uhr
Innervillgraten, Apotheke: Dienstag von 9 bis 10 Uhr und Freitag von 17 bis 18 Uhr sowie am Sonntag im Gemeindehaus von 18 bis 19 Uhr
Außervillgraten: Haus Valgrata, Montag (12. April), Mittwoch (14. April), Freitag (16. April), Montag (19. April), Mittwoch (21. April), jeweils von 17 bis 19 Uhr
Heinfels, Gemeindesaal Heinfels: Samstag (10. April), Montag (12. April), Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Freitag (16. April), Samstag (17. April), Montag (19. April), Dienstag (20. April), jeweils von 17 bis 19 Uhr
Im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach:
Anras, Gemeindesaal Anras: Sonntag (11. April), Dienstag (13. April) Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April), Mittwoch (21. April), jeweils von 6.30 Uhr bis 9 Uhr
Abfaltersbach, Gemeindezentrum Abfaltersbach: Sonntag (11. April) von 16 Uhr bis 19 Uhr, Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April) und Mittwoch (21. April) jeweils von 7 Uhr bis 10 Uhr
Assling, Gemeindesaal Assling: Samstag (10. April) bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 15 Uhr bis 19 Uhr
Leisach, Gemeindezentrum Leisach: Samstag (10. April) bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 11 Uhr bis 13 Uhr
Auch Weißenbach mit vielen Infektionen
Auch in Weißenbach am Lech wurde die Ausreisetestpflicht aufgrund vieler Corona-Fälle verhängt. „In der Gemeinde Weißenbach am Lech sind mit Stand heute, Freitag, 8.30 Uhr, 30 Personen mit dem Coronavirus infiziert, es herrscht ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde – der Bezirkshauptmannschaft Reutte – haben wir entschieden, diese Maßnahme zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, so Elmar Rizzoli.
Eine Durchreise durch die Gemeinde Weißenbach am Lech ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Somit bestehen für PendlerInnen aus dem Lech- und Tannheimertal keine Einschränkungen. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
Erweiterte Testmöglichkeiten auch in Weißenbach
Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Gemeinde geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb von Weißenbach am Lech. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Weißenbach am Lech einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.
Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, steht zusätzlich zum bestehenden Testangebot im Bezirk Reutte eine Teststation in Weißenbach am Lech im Mehrzweck-/Turnsaal zur Verfügung:
Öffnungszeiten
- Freitag, 9. April 2021, 17 bis 20 Uhr
Ab Samstag, 10. April 2021:
- Montag bis Freitag von 5 bis 7 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
- Samstag u. Sonntag (10./11.4. und 17./18.4.2021) von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr