Ibiza-U-Ausschuss: Laut Staatsanwalt „keine Befangenheit“ und kein politischer Einfluss
Staatsanwalt Schneider führt die Ermittlungen zu Produktion und Verbreitung des Ibiza-Videos. Er fühlt sich in der Arbeit nicht behindert.
Wien – Staatsanwalt Bernd Schneider scheint mit seinem Arbeitsumfeld zufrieden. Politische Einflussnahme? Eine Schlagseite bei den Ermittlern der „Soko Tape“? Eine überbordende Berichtspflicht? Der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien verneinte gestern vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss ein ums andere Mal. Und was sagt er zu den Klagen der Korruptionsstaatsanwaltschaft über Druck von oben? Schneider: „Keine Wahrnehmung.“
Die Frage nach politischer Einflussnahme auf die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video ist ein Dauerbrenner im Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft Wien und damit Schneider auf der einen Seite sind zuständig dafür, die Produktion und Verbreitung des Videos aufzuklären. Darunter fällt die Frage, ob am Ende jemand für das Video bezahlt hat. Auf der anderen Seite steht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Sie befasst sich mit den Inhalten des Videos, in dem der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die Republik verscherbeln wollte.
Gemeinsam greifen beide Staatsanwaltschaften auf die „Soko Tape“ im Bundeskriminalamt zu. Gemeinsam ist ihnen auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien als vorgesetzte Behörde.
Gar nichts gemein haben hingegen die Darstellungen darüber, wie die Ibiza-Ermittlungen laufen. WKStA-Chefin Ilse Vrabl-Sanda und Staatsanwältin Christina Jilek hatten im U-Ausschuss über Druck von oben und überbordende Berichtspflichten geklagt. Jilek sagt, sie habe deshalb sogar die WKStA verlassen. Jetzt ist sie als Richterin tätig.
Angespannt ist auch das Verhältnis der WKStA zur Soko Tape. Vor allem ein Beamter sorgte für Aufregung: Niko R. schrieb eine SMS an Strache, in der er sich den Rücktritt vom Rücktritt wünschte.
R. war auch Schneiders wichtigster Mann in der Soko. Sein „Polier“ gleichsam, sein Ansprechpartner. Der Staatsanwalt hörte von den SMS in den Medien – und fragte bei R. nach: Er sei doch nicht gemeint?
Tatsächlich war es aber R., man habe dann auch kurz am Telefon darüber gesprochen. Damit war die Sache für den Staatsanwalt erledigt. Hat er zu dieser Sache einen Aktenvermerk angelegt? Er kann sich nicht erinnern.
Wohl aber weiß Schneider, dass er mit dem Wissen über die SMS von R. seinen Ermittlungsakt durchgegangen sei: „Ich bin dann zum Schluss gekommen, dass ich keine Wahrnehmung habe, dass er die Ermittlungen nicht objektiv geführt hat.“ Gemeinsam haben Schneider und R. auch Strache einvernommen. Aufgefallen sei ihm dabei nichts.
Nächstes Thema, politischer Einfluss auf die Ermittlungen. Immer wieder fallen in diesem Zusammenhang die Namen von Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, und Christian Pilnacek. „Nein“, sagt Schneider, „keine Wahrnehmung.“
Und die Berichtspflichten? Schneider erinnert sich an 18 oder 19 Berichte, die er verfasste. Eine überbordende Belastung, fragt Susanne Fürst (FPÖ). Der Staatsanwalt: „Für mich waren es nicht zu viele Berichte.“ Später ergänzt Stephanie Krisper (NEOS), wie viele Berichte die WKStA verfassen musste, nämlich zehnmal so viele.
Viele Fragen ließ Schneider letztlich offen. Etwa die nach den Hintergründen für die Aufteilung der Ermittlungen nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos. Oder die, warum die WKStA lange auf eine Information darüber warten musste, dass die Ermittler der Soko eine Speicherkarte mit dem vollständigen Video gefunden hatten. (sabl)