Corona-Krise

Gut zu wissen: Die aktuellen Maßnahmen in Tirol und Rest-Österreich

Ein Schild am Wiener Karlsplatz weist auf die Abstandsregeln hin.
© HANS PUNZ

In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wurde der Lockdown verlängern. In Tirol und im Rest Österreichs gilt nach wie vor ein Teil-Lockdown. Alle Maßnahmen im Überblick lesen Sie hier.

Wien, Innsbruck – Die Corona-Maßnahmen in Österreich sind seit Wochen regional unterschiedlich. Während in Wien und Niederösterreich noch bis 2. Mai ein strenger Lockdown gilt, wird derselbe im Burgenland bereits nach dem kommenden Sonntag enden. Tirol und der Rest Österreichs befinden sich nach wie vor im Teil-Lockdown, wobei in Vorarlberg die meisten Lockerungen erfolgt sind. Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Regeln.

📅 DAUER:

  • In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gilt seit 1. April wieder ein "harter" Lockdown. Wien und Niederösterreich haben die Verlängerung desselben bis 2. Mai angekündigt. Das Burgenland will die scharfen Maßnahmen nach dem kommenden Sonntag (18. April) aufheben.
  • Im Rest Österreichs – also auch in Tirol – gilt nach wie vor der "Lockdown light". Eine Ausnahmen bildet Vorarlberg, wo bereits seit 15. März die meisten Lockerungen bestehen, etwa mit geöffneter Gastronomie.

🚷 AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:

  • Die Ausgangsbeschränkungen gelten seit 1. April in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wieder rund um die Uhr.
  • Im übrigen Land sind diese Beschränkungen bis auf Weiteres in den Nachtstunden aufrecht (20 bis 6 Uhr). Während der Stunden der Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des eigenen Wohnbereiches nur unter den bekannten Ausnahmen gestattet: Fahrt zur Arbeit, Aufenthalt bzw. Erholung im Freien (etwa Spaziergänge oder Individualsport), Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Abwendung von Gefahren sowie die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu zählen u.a. Einkäufe, Arztbesuche, die Fahrt zum Nebenwohnsitz, aber auch eingeschränkte Kontakte mit haushaltsfremden Personen (siehe unten).

👥 KONTAKTE:

Bei den erlaubten Kontakten gelten aktuell unterschiedliche Vorgaben. In der Ostregion sind Treffen wie schon in früheren "harten" Phasen nur sehr eingeschränkt gestattet. Erlaubt ist in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland lediglich, dass jeweils nur eine Einzelperson eines Haushaltes mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen darf.

In Tirol und den übrigen Bundesländern gelten diese strengen Kontaktbeschränkungen nur zwischen 20 und 6 Uhr. Tagsüber dürfen sich dort maximal zwei Haushalte treffen – höchstens vier Erwachsene mit höchstens sechs aufsichtspflichtigen Kindern. Das gilt auch für Privatbereiche außerhalb des Wohnbereichs (z.B. Gärten, Scheunen, Schuppen, Garagen).

😷 ABSTAND und MASKENPFLICHT:

In ganz Österreich gilt weiterhin der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen an öffentlichen Orten. In allen öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske (bzw. gleich- oder höherwertige Maske) ohne Ausatemventil zu tragen.

Kinder unter sechs Jahren sind befreit, für Kinder ab sechs und unter 14 Jahren reicht ein MNS-Schutz. Der bereits kommunizierte Plan, die FFP2-Pflicht auf alle Innenräume auszuweiten, wurde bisher noch nicht umgesetzt. In Wien gibt es an einzelnen stark frequentierten Orten im Freien ebenfalls eine FFP2-Pflicht.

Am Areal des Karlsplatzes in Wien gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
© HELMUT FOHRINGER

🔬 TESTPFLICHT:

Für den Besuch von körpernahen Dienstleistern (sofern geöffnet) wie etwa Friseuren gibt es eine Testpflicht. Vorzulegen ist entweder ein negativer PCR- Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Test (48 Stunden).

Für bestimmte Berufsgruppen ist außerdem eine wöchentliche Testpflicht vorgesehen (etwa Lehrer oder Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt) – alternativ dazu muss statt dem Mund-Nasen-Schutz eine FFP2-Maske getragen werden. Fix einmal pro Woche getestet werden müssen Mitarbeiter von Kranken- und Kuranstalten sowie Behindertenheimen, jene von Alten- u Pflegeheimen alle drei Tage. Besucher müssen einen negativen Test mitführen.

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Auch bei der Ausreise aus Hochinzidenz-Gebieten muss man einen negativen Test dabei haben. Aktuell gilt das für die niederösterreichischen Bezirke Neunkirchen, Wiener Neustadt Stadt, Wiener Neustadt Land und Scheibbs sowie für die Ausreise aus ganz Tirol. Die Pflicht gilt auch für Reisen von Ost- nach Nordtirol oder umgekehrt sowie beim Verlassen einzelner Tiroler Gemeinden.

⚠️ Details zur Ausreise-Testpflicht in Nord- und Osttirol:

Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen ohne Wohnsitz, wenn sie sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben.

⛔️ Ausnahmen: Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Staats- und Binnengrenzen stichprobenartig kontrolliert. Weitere Informationen zu geltenden Ausreiseregelungen für Tirol finden sich als FAQs auch auf www.tirol.gv.at/ausreise.

🔬 Welcher Test wird anerkannt? Wie bisher üblich, gilt als Nachweis für die Ausreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Bezirk Lienz entsprechend adaptiert. Anmeldungen und Infos dazu demnächst unter www.tiroltestet.at

📌 Tiroler Orte mit/ohne Ausreise-Testpflicht:

  • Mit Mittwoch wird die Ausreise-Testpflicht für die Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten aufgehoben.
  • Aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B.1.1.7 mit E484K-Zusatz im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach bleibt die Ausreise-Testpflicht aus dieser Region bis vorerst 21. April aufrecht.
  • Ebenfalls weiterhin bestehen bleibt die Ausreise-Testpflicht für die Gemeinde Fulpmes im Bezirk Innsbruck-Land (vorerst bis 18. April) sowie Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte (vorerst bis 19. April). Personen sind verpflichtet, beim Verlassen der Region bzw. der Gemeinde einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.
  • Die Ausreise-Testpflicht für den Bezirk Kufstein läuft hingegen mit Mittwoch, 24 Uhr, aus und wird nicht verlängert. Zudem endet auch die FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Bezirk Kufstein ebenfalls mit Ablauf des morgigen Tages.

🛍 HANDEL:

Die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind (abseits der Grundversorger) seit 1. April geschlossen, Click&Collect (Online-Bestellung und Waren-Abholung im Freien) ist gestattet. Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken u.ä. haben offen.

In Tirol und den übrigen Bundesländern ist der Handel generell bis 19 Uhr geöffnet, es gilt auch dort die FFP2-Pflicht sowie die Abstandsregel. Auch gibt es eine Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter. Die von der Regierung geplanten Zugangstests im Handel wurden bisher noch nicht umgesetzt.

✂️ DIENSTLEISTUNGEN:

Die persönlichen Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikerinnen sind in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland während des harten Lockdowns geschlossen.

In Tirol und Rest-Österreich dürfen alle Dienstleistungen angeboten werden, bei körpernahen gilt die Testpflicht.

🛌 GASTRONOMIE und BEHERBERGUNG:

Die Gastronomie ist nur in Vorarlberg geöffnet (indoor wie outdoor), der Besuch ist nur mit negativem Corona-Test und Registrierung möglich. Pro Tisch sind maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten plus sechs minderjährige Kinder gestattet. In Rest-Österreich hat die Gastronomie geschlossen. Erlaubt ist die Abholung von Speisen zwischen 6 und 19 Uhr, die Konsumation darf nicht direkt vor Ort erfolgen. Lieferservice ist rund um die Uhr möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen nur ausnahmsweise - etwa zu beruflichen Zwecken - genutzt werden.

📚 SCHULE:

Die Schulen in der Ostregion sind derzeit im Distance Learning, abgesehen von den Abschlussklassen (4. Klasse in Volksschulen und weiterführenden Schulen sowie Maturaklassen). In Wien und Niederösterreich soll ab 26. April wieder der Präsenzunterricht starten, im Burgenland bereits ab 19. April.

In den übrigen Bundesländern sind Kindergärten und Volksschulen im Regelbetrieb. Für die Sekundarstufe I und II gibt es einen Schichtbetrieb im Zwei-Tages-Rythmus. Für alle Schüler ist ein verpflichtender Test in den Schulen alle zwei Tage (mittels "Nasenbohrer") Voraussetzung für die Teilnahme. Maskenpflicht gilt an den Volksschulen abseits der Klassenräume, ab der 5. Schulstufe muss ein MNS-Schutz getragen werden, ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Maske. Universitäten sind im Fernunterricht.

🛠 BETRIEBE:

In den Betrieben ist ebenfalls der Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, außerdem ist ein MNS-Schutz zu tragen, sofern sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten und keine anderen Schutzvorkehrungen getroffen werden können (z.B. Trennwände). Ausnahmen gibt es, wenn diese Maßnahmen die Arbeit verunmöglichen würden (etwa Schauspieler). Die geplanten wöchentlichen Corona-Tests in Betrieben sind bisher nicht umgesetzt.

🎪 VERANSTALTUNGEN:

Veranstaltungen sind – abgesehen von Vorarlberg – weiterhin generell untersagt, das gilt auch für Geburtstagsfeiern oder Hochzeitsfeiern. Ausnahmen gibt es für Begräbnisse (maximal 50 Personen), Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum zu beruflichen Zwecken sowie für den Profisport. Demonstrationen sind erlaubt (unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln).

In Vorarlberg können Events bis zu 100 Personen und maximal 50 Prozent Auslastung in geschlossenen Räumen wie im Freien stattfinden. Auch hier gilt eine Test-, Registrierungs und FFP2-Pflicht.

🤼 KULTUR, FREIZEITEINRICHTUNGEN, SPORT:

In der Ostregion sind Museen und Ausstellungshäuser der Ostregion seit 1. April wieder geschlossen. Das gleiche gilt für Zoos und andere Freizeiteinrichtungen.

In Tirol und den übrigen Landesteilen haben diese Bereiche geöffnet. Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre darf auch Vereinssport ohne Körperkontakt im Freien (unter bestimmten Bedingungen) stattfinden.

🚗 PENDLER:

Arbeitskräfte, die aus den östlichen Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn nach Österreich einpendeln, müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Covid-Test vorweisen und nicht nur ein Mal wie derzeit. An den Grenzen soll verstärkt kontrolliert werden. (APA)

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