Entschädigung für Quarantäne: Langes Warten auf Ersatzgeld
Viele Betriebe haben Kompensation für Mitarbeiter in Quarantäne beantragt. An wenige ist bisher gezahlt worden.
Von Karin Leitner
Wien – Wie steht es bei der Entschädigung für Betriebe? Jene, die ihnen laut Epidemiegesetz für die Zeit zusteht, die ein Mitarbeiter in Quarantäne ist – weil K1-Person oder Corona-positiv?
Entgeltersatz soll es dafür geben. Kommt der bei den Unternehmen an? Das wollten die NEOS wissen – rückblickend bis in den März 2020, also bis zum Beginn der Pandemie. Eine parlamentarische Anfrage haben sie dazu eingebracht; an den Gesundheitsminister. Nun sind die Antworten da; der Tiroler Tageszeitung liegen sie vor.
NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker beklagt die bisherige Bilanz. „Im Österreich-Schnitt sind nur elf Prozent der Anträge abgearbeitet worden.“ Abgewickelt wird die Sache bei den Bezirkshauptmannschaften.
Wie schaut es in den jeweiligen Bundesländern aus? In Tirol sei der Wert „besonders niedrig. Da haben nur drei Prozent derer, die Kompensation für die Gehaltszahlung beantragt haben, diese auch bekommen“, sagt der Nationalratsmandatar. Zu Tirol heißt es in der Anfragebeantwortung: Bislang seien 25.000 Anträge gestellt worden, „wobei diese Zahl keine Berücksichtigung mehrerer Anträge durch denselben Antragsteller beinhaltet“. Im vorigen Jahr sind es 20.261 gewesen, vom heurigen Jänner bis zum März 4925.
In 734 Fällen ist die Entschädigung bewilligt worden; da geht es vor allem um Anträge, die von März bis Mai des vergangenen Jahres eingegangen sind. 2020 sind 180.000 Euro ausgezahlt worden, in diesem Jahr sind es bisher zwei Millionen Euro gewesen. Und wie lange dauert es, bis ein Antrag – es geht um ein zweiseitiges DIN-A4-Formular – erledigt ist? Dazu heißt es in der Beantwortung: „Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer lässt sich nicht konkret festlegen, da diese stark von den Umständen des Einzelfalles abhängt.“
Es ist nicht die erste parlamentarische Anfrage, die Loacker zu dieser Causa gestellt hat. Die erste gab es Ende vergangenen Jahres. Schon damals befand der Pinke, dass „inakzeptabel“ sei, wie das ablaufe.
Das konstatiert er erneut: „Die Anträge bleiben viel zu lange liegen. Und hier geht es nicht um Goodwill des Finanzministers, sondern um einen Rechtsanspruch, den die Arbeitgeber haben.“