Landesgericht

Empfindliche Strafe für Tiroler nach Glücksspiel-Steuerprozess

Über Auslandsgesellschaften waren in ganz Österreich Glücksspielautomaten betrieben worden – bis der Stecker gezogen wurde.
© APA, BMF/Finanzpolizei

Glücksspielautomaten hatte ein Tiroler bundesweit steuerschonend betrieben. Die Steuerfahndung errechnete letztlich ein Millionenloch.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Aus diversen vermögensrechtlichen Ermittlungen rund um eine betrügerische Krida war die Steuerfahndung schon ab dem Jahr 2015 auf einen mutmaßlichen Fall massiver Steuerhinterziehung über das damals noch florierende Glücksspielautomatengeschäft aufmerksam geworden. Bald konkretisierte sich der Verdacht, dass ein Trio über etliche Gesellschaften im Ausland in ganz Österreich Glücksspielautomaten betrieben hatte – die TT berichtete.

Schönheitsfehler für Staat, Finanz und Justiz: Die Gesellschaftskonstrukte waren teils als Tarn- oder Scheinfirmen beziehungsweise durch die Einsetzung von Strohleuten derart aufgebaut, dass es äußerst schwierig war, hinter deren Kulissen zu blicken.

Zweck der Übung: Den Behörden sollten eine Verfolgung und ein Zugriff praktisch verunmöglicht werden, da ja die wahren Betreiber so niemals greifbar oder als wahre Abgabenschuldner identifizierbar waren.

Erst über intensivste Ermittlungen der Steuerfahndung „Team West“ gelang es dann doch noch, einen der Hauptdrahtzieher und darauf seine Komplizen zu ermitteln.

Prozess wegen Abgabenhinterziehung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch

Einem von ihnen wurde nun am Landesgericht der Prozess wegen Abgabenhinterziehung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch gemacht. Der bereits einschlägig vorbestrafte 53-Jährige hatte laut den Ermittlungen von 2012 bis 2017 in ganz Österreich auf die geschilderte Weise Glücksspielautomaten betrieben, aber dabei nicht an den Fiskus gedacht. Die Glücksspielabgaben waren nämlich entgegen den Vorschriften niemals beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel in Wien angemeldet worden.

Laut einer Berechnung der Steuerfahndung war bei angenommenen Tageseinnahmen pro Automat von 120 Euro allein so eine offene Glücksspielabgabe von knapp 900.000 Euro errechnet worden. Fehlende Einkommens- und Umsatzsteuer kamen noch hinzu.

Richterin Sabine Krainer verhängte angesichts solcher Beträge eine dazu passende Strafe über den Angeklagten.

Andreas Stutter, Vizepräsident und Mediensprecher des Landesgerichts, auf Anfrage der TT: „430.000 Euro, 190.000 Euro davon bedingt, lautete die Geldstrafe.“ Noch weit mehr wehtun dürfte aber, dass der Verurteilte laut Landesgericht über 2,3 Millionen Euro an hinterzogenen Beträgen binnen eines Jahres wieder an die jeweiligen Finanzämter zurückzahlen muss.

Zu all dem kam übrigens noch eine Strafe hinzu. Hatte der Angeklagte doch im Jahr 2019 versucht, die Referentin für Glücksspielverfahren einer Bezirkshauptmannschaft zu bestechen und zum Amtsmissbrauch zu bewegen. Aufgrund einer in Aussicht gestellten Spende an einen der Referentin nahestehenden Verein hätte sie bei den Automaten ein Auge zudrücken sollen. Acht Monate bedingte Haft plus 7200 Euro Geldstrafe lautete hierfür die Sanktion. Der 53-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Florian Oberhofer meldete hingegen Berufung an.

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