15 Jahre Haft wegen Mordversuchs auf Zirler Autobahnparkplatz
Zu 15 Jahren Haft wurde ein 32-Jähriger für eine Gewalttat auf einem Lkw-Parkplatz verurteilt. Dringender Tatverdacht zu Mordversuch führte zu U-Haft noch im Gericht.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – An einem Oktober-Abend des Jahres 2019 hatte sich am Autobahnparkplatz bei Zirl der in Whisky getränkte Zorn eines polnischen Lkw-Fahrers (32) gegenüber einem Landsmann entladen. Einen abgebrochenen Zahn hatte der 32-Jährige dabei so heftig gerächt, dass der 45-Jährige lebensbedrohlich verletzt wurde und fünf Wochen im Koma lag – die TT berichtete.
Beim Schwurgerichtsprozess wegen Mordversuchs am Donnerstag erklärte das Opfer, dass er seit diesem Monat nun Frührentner sei. Aufgrund von Gedächtnis- und Gehstörungen könne er nie mehr arbeiten: „Mein Leben und das meiner Familie ist seither komplett zusammengebrochen“, lautete die Begründung für 50.000 Euro Schadenersatzanspruch.
„Ich sah rot": U-Haft schon zu Prozessbeginn verhängt
Die Tatbegehung hatte der 32-Jährige schon bei Prozessbeginn am Montag zugestanden: „Ich sah rot!“
Dies brachte dem 1500 Kilometer aus Polen Angereisten aber wiederum einen nun dringenden Tatverdacht ein. So beantragte Staatsanwalt Robert Mader schon gleich zu Beginn des Prozesses die Verhängung der Untersuchungshaft, was erst von der Polizei exekutiert und 13 Minuten später vom Richtersenat genehmigt worden war.
Im Beisein der Justizwache führte die Gerichtsmedizin dann aus, was der Pole schon zugestanden hatte: Am Tatort war in 31 Blutspuren allein die DNA des 32-Jährigen und des Opfers gefunden worden.
Ein bulgarischer Altreifenhändler führte dazu als Zeuge aus, dass solche Streitereien zwischen polnischen oder rumänischen Fernfahrern an der Tagesordnung seien und er meist lieber nicht wisse, was da passiere. Immerhin hatte der Reifenhändler damals die Polizei angerufen.
Angesichts der massiven Gewalt und zugestandener Tritte gegen den Kopf konnte das Urteil für Ankläger Mader nur auf Mordversuch lauten: „Er wusste, wie jedermann, dass solche Gewalt gegen den Kopf tödlich sein kann!“
Verteidiger Mathias Kapferer konnte indes keinerlei Tötungsvorsatz erkennen: „Hier stritten zwei, die sich zum ersten Mal gesehen haben. Da fehlt für eine Tötungsabsicht doch jedes Motiv!“ Die Geschworenen sahen dieses wohl im Zorn und verhängten nicht rechtskräftig 15 Jahre Haft.
Das Schwurgericht wertete die Alkoholisierung und das Geständnis als mildernd. Erschwerend hatten sich für den 32-Jährigen jedoch die äußerst brutale Begehung der Tat mit einer Waffe und die massiven Folgen für das Opfer ausgewirkt. Nach einer Besprechung mit Verteidiger Kapferer erhob der Verurteilte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.