Wenn Wahrheit ein Problem ist: Sobotka sorgt für Empörung
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sorgt mit seinem Wahrheitspflicht-Vorstoß im Ibiza-U-Ausschuss für Empörung.
Von Michael Sprenger
Wien – Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat zuletzt wegen seiner Vorsitzführung im Ibiza-Untersuchungsausschuss immer wieder für Kritik von Seiten der Opposition – aber auch des grünen Koalitionspartners – gesorgt. Diese Kritik schlug nun in Empörung um. Der Anlassfall: Sobotka hat in einem Interview auf Puls 24 angeregt, die Wahrheitspflicht für Zeugen vor einem U-Ausschuss zu ändern. Wortwörtlich sagte er: „Bei uns hat jede Person, die Auskunftsperson ist, eine ungeheure Sorge, dort etwas Falsches zu sagen, weil sie dort unter Wahrheitspflicht steht. In Deutschland gibt es das nicht.“ Und Sobotka fügte dann hinzu: „Man kann sich da viele Dinge überlegen, wenn man einen Konsens findet.“
Kaum wurde dies gesagt, hagelte es auch schon Kritik. Denn die oppositionellen Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss haben umgehend klargemacht, dass es absolut keinen Konsens für die Abschaffung der Wahrheitspflicht gibt: „Im Parlament die Wahrheit zu sagen kann doch nicht zu viel verlangt sein“, meinte Kai Jan Krainer (SPÖ) auf Twitter. Aber es sei „leider nichts Neues“, dass „Wolfgang Sobotka ein Problem mit der Wahrheit“ habe, legte er dem Nationalratspräsidenten den umgehenden Rückzug aus dem Ibiza-U-Ausschuss nahe. Christian Hafenecker (FPÖ) sprach von einem „wahnwitzigen Vorschlag“. Und Stephanie Krisper machte klar: „Ungeheure Sorge“ müssten nur Auskunftspersonen haben, die „wissentlich die Unwahrheit“ sagen.
Zudem irrt Sobotka mit seinem Hinweis, dass dies in Deutschland anders geregelt sei. Denn auch im Nachbarland sind Auskunftspersonen verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Tags darauf teilte Sobotkas Pressesprecher mit, dass die „Aussagen zugespitzt“ waren. „Selbstverständlich ist vollkommen klar, dass vor einem Untersuchungsausschuss die Wahrheit gesagt werden muss. Klar ist aber auch, dass sich Auskunftspersonen im Falle eines parallel laufenden Strafverfahrens entschlagen können.“ Dies dürfen sie auch jetzt schon.