Nach Frauenmord in Wien: Tatverdächtiger Bierwirt in U-Haft
Der medial als „Bierwirt“ bekannte 42-Jährige wird verdächtigt, seine 35-jährige Ex-Freundin erschossen zu haben. Der Mann wurde laut seinem Verteidiger auf die Krankenstation der Justizanstalt Josefstadt verlegt: „Es geht ihm nicht so gut.“
Wien – Nach der Bluttat vom vergangenen Donnerstag in Wien-Brigittenau – ein 42 Jahre alter Bierwirt soll seine Ex-Partnerin in deren Wohnung vor den Augen ihres Nachbarn erschossen haben – hat das Landesgericht für Strafsachen über den mutmaßlichen Schützen die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.
Der Tatverdächtige wurde unterdessen auf die Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt verlegt. „Es geht ihm nicht so gut“, verriet Verteidiger Gregor Klammer am Montagnachmittag der APA. Einen Bericht von Österreich, demzufolge die getötete Frau – eine 35 Jahre alte Krankenschwester – wenige Tage vor den tödlichen Schüssen ihre Beziehung zu dem Verdächtigen beendet haben soll, konnte Klammer nicht bestätigen. Darüber habe er mit seinem Mandanten noch nicht gesprochen.
Zum Tatzeitpunkt über drei Promille
Der Bierwirt war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert, nach Informationen der APA zog er sich nach den Schüssen seine Oberbekleidung aus, setzte sich in den Innenhof der Gemeindebauanlage in der Winarskystraße, trank aus einer Wodkaflasche und kollabierte, als er von der Polizei festgenommen wurde. Wie die Landespolizeidirektion später mitteilte, soll der Mann über drei Promille intus gehabt haben, was am Montag zu Spekulationen über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit führte.
Dazu meinte der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter, der seit Jahrzehnten für die Justiz Gutachten erstattet: „Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben.“ Bei der Beurteilung, ob eine derart hochgradige Berauschung vorliegt, dass sie eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt, komme es nicht auf den gemessenen Alkoholwert an, betonte Reiter im Gespräch mit der APA. Jeder Mensch habe bezüglich Alkohol unterschiedliche Toleranzgrenzen und vertrage Alkohol anders. Ausschlaggebend sei daher, ob sich aus dem Verhalten einer alkoholisierten tatverdächtigen Person schließen lasse, dass diese im Tatzeitpunkt noch zu zielgerichtetem Handeln und Wahrnehmen der unmittelbaren Umgebung fähig war.
Verdächtiger medial bekannt
Medial bekannt wurde der Bierwirt, als er die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer klagte, nachdem sie ihn beschuldigt hatte, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben. Maurer veröffentlichte über ihren Twitter-Account einen Screenshot der Botschaften mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten. Maurer beschuldigte den 42-Jährigen, die Nachrichten an sie verschickt zu haben, was dieser stets bestritt. Zuletzt hatte der Betreiber des Biershops behauptet, die Nachrichten habe ein gewisser „Willi“ am PC in seinem Lokal verfasst, er sei dafür nicht verantwortlich. Nach mehreren Verhandlungen zog der Mann die Klage jedoch zurück.
Zuletzt hätte sich der 42-Jährige wegen Nötigung vor dem Straflandesgericht verantworten müssen. Allerdings wurde der Prozess Anfang April vertagt, da sich der Wahlverteidiger des Wirts nicht vorbereiten konnte. (APA, TT.com)