Coronavirus

Getestet, geimpft, genesen: Ab 19. Mai gilt der Impfpass, ab Juni der „Grüne Pass“

Das sind die möglichen Eintrittskarten, um ein Bier trinken oder ins Theater gehen zu können: gelber bzw. grüner Impfpass und negativer Test.
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Ab Juni kann man mit dem „Grünen Pass“, ab Mai mit dem gelben Impfpass und mit einem negativen Test am öffentlichen Leben teilnehmen. Der Nationalrat winkte das durch.

Innsbruck, Wien – Viele haben den Tisch in ihrem Lieblingsrestaurant bereits reserviert, andere scharren in den Startlöchern und wollen es den Engländern gleichtun und so viel Bier trinken, dass es am Ende auszugehen droht. Ab 19. Mai gehen die Öffnungsschritte über die Bühne. Getestete, Geimpfte und Genesene sollen gleichbehandelt werden, was den Besuch von Cafés, Hotels oder Museen betrifft.

Der Nachweis einer Impfung wird zunächst über den gelben Impfpass möglich sein, Anfang Juni soll der „Grüne Pass“ eingeführt werden. Gestern stellte der Nationalrat die Weichen.

1. Testpflicht: „Geimpfte sollen in einem ersten Schritt von der Testpflicht befreit werden“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen gestern im Nationalrat. Laut derzeitigem Stand der Wissenschaft ist die Wirkung rund drei Wochen nach der ersten Teilimpfung ausreichend, „um diesen Schritt in Richtung Normalität zu gewährleisten“. Wie lange das für Geimpfte gelten soll, ist strittig. Genesenen wird derzeit eine Frist von sechs Monaten zugestanden, in der sie als immun gelten. Genesene müssen sich innerhalb dieser Frist nicht testen lassen.

Ausgeweitet wird das Testen am Arbeitsplatz. Die Testpflicht wird dort gelten, wo wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, z. B. in Büros. Die Alternative des Tragens einer FFP2-Maske entfällt. Der Arbeitgeber muss den Test ermöglichen, entweder vor Ort oder extern.

Neben dem Arbeitsplatz gibt es auch eine Testpflicht in Altenheimen.

2. Nasenbohrertest: Ziel ist es allerdings, Geimpfte, Getestete und Genesene gleichzustellen und nicht, geimpfte Personen zu bevorzugen. Die FPÖ fürchtet, dass Nicht-Geimpfte diskriminiert würden. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung die Selbsttests aufwerten und ebenfalls beim Zutritt zur Gastronomie gelten lassen. Zudem sollen Menschen sich noch öfter testen lassen. So sollen Sozialversicherten zehn statt wie bisher fünf Tests pro Monat gratis zur Verfügung gestellt werden.

3. Gültigkeit: Wie lange die Tests gültig sein werden, ist noch unklar. Noch vor wenigen Wochen hatte das Gesundheitsministerium gemeint, es werde auf PCR-Gurgeltests das Hauptaugenmerk gelegt. Die wären dann 72 Stunden lang gültig. Antigen-Tests gelten 48 Stunden. Wobei auch das strittig ist, besonders vorsichtige Experten wollten, dass der Test nur 24 Stunden gilt.

4. Massenevents: Was die Aufwertung der Geimpften und Genesenen betrifft, ist in dem Gesetzesentwurf festgehalten, dass diese im Zusammenhang mit Voraussetzungen und Auflagen für Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, grundsätzlich Getesteten gleichgestellt sind. Details folgen wieder per Verordnung. Ob also ein Besuch von Massenveranstaltungen, wie anderswo in Europa bereits versuchsweise praktiziert, auch in Österreich möglich sein wird, ist unklar.

5. Grüner Pass: Anfang Juni soll dann der „Grüne Pass“ in seiner digitalen Form verfügbar sein, wofür man sich einen QR-Code auf sein Handy herunterladen und ihn dann als Eintrittstest für Gastronomie und Co. verwenden kann. Voraussetzung dafür ist die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur. Der QR-Code kann auch ausgedruckt werden, wer es nicht digital mag. Wer keinen Drucker hat, kann das am Gemeindeamt machen.

6. Grünes Zertifikat: Das soll es ab Juli geben und unbürokratisches länderübergreifendes Reisen möglich machen. (aheu)

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