Ermittlungsverfahren gegen Kurz, Kanzleramt liefert geforderte Akten
Wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss werden Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli als Beschuldigte geführt. Basis war eine Anzeige der NEOS wegen Kurz' Aussagen zur Bestellung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Ibiza-Ausschuss. Nach VfGH-Bescheid liefert das Kanzleramt nun geforderte Akten an den U-Ausschuss.
Wien – Nachdem am Mittwoch bekannt wurde, dass Ermittlungen der WKStA wegen Falschaussage gegen den Bundeskanzler Kurz laufen, möchte das Bundeskanzleramt nun die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern. Ein VfGH-Entscheid vom Mittwoch hatte dies verlangt. Der Antrag auf die Übermittlung der Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers wurde hingegen zurückgewiesen, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Das Bundeskanzleramt sicherte gegenüber der APA die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch am Mittwoch zu.
Relevante Akten wurden nicht geliefert
SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.
Der Bundeskanzler habe zwar Dokumente übermittelt, schreibt der VfGH, "es aber verabsäumt, hinsichtlich der nicht vorgelegten Akten und Unterlagen eine Begründung zu liefern, aus der hervorginge, um welche Art von Akten und Unterlagen es sich dabei handelte, und an Hand der sich die Feststellung der Nichtzugehörigkeit zum Untersuchungsgegenstand für das verlangende Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses nachvollziehen ließe".
Damit habe der Kanzler lediglich seiner Behauptungs-, nicht aber auch seiner diesbezüglichen Begründungspflicht gegenüber dem Ibiza-Untersuchungsausschuss entsprochen, heißt es weiter in dem Urteil. Das Kanzleramt hatte Ende April dem VfGH 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem "umfassenden Suchprozess" keinerlei "abstrakt relevante Akten und Unterlagen" gefunden hätten.
Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH den Antrag betreffend Nachrichten auf einem Mobiltelefon des Bundeskanzlers, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung "nicht hinreichend bestimmt" war. Anders als bei der Entscheidung in der vergangenen Woche zu den Unterlagen aus dem Finanzministerium geht es diesmal nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH explizit an.
"Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu.
WKStA ermittelt gegen Kurz wegen Falschaussage
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte. Das teilte der Regierungschef selbst vor dem Ministerrat mit. Basis war eine Anzeige der NEOS wegen Kurz' Aussagen zur Bestellung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Ibiza-Ausschuss. An Rücktritt denkt Kurz nicht. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Kurz hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres als Auskunftsperson ausgesagt. Damals verneinte er unter Wahrheitspflicht, mit Schmid vor dessen Bestellung zum Alleinvorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG über diesen Sachverhalt gesprochen zu haben. Schon aus den mittlerweile bekannten Chatverläufen aus dem Jahr 2017 gehe aber klar hervor, dass Kurz von der Bestellung Schmids gewusst habe, lautet der Vorwurf der Opposition.
📽️ Video | U-Ausschuss: WKStA ermittelt gegen Kurz
"Sebastian will mich nicht gehen lassen", schrieb Schmid im Dezember des Jahres etwa in einem Chat zu seinen Ambitionen, in die Vorläufer-Organisation ÖBIB zu wechseln. Zwei Monate vor seinem Hearing schrieb er, dass alles "auf Schiene" und "mit Sebastian" abgestimmt sei. Die Chats Gipfeln in Kurz' Zusage an Schmid: "Kriegst eh alles, was du willst." Auch Bonelli bestritt im U-Ausschuss, in die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Laut den sichergestellten Chats soll er aber Kurz personelle Vorschläge für den Aufsichtsrat erstattet haben.
Wie der Kanzler betonte, könne die WKStA jederzeit einen Strafantrag stellen - dies kommt einer Anklage gleich. Er gehe davon aus, dass die WKStA das auch tun werde. Es handle sich dabei um ein Einzelrichterverfahren und er würde einer Befragung durch einen Richter "auch sehr gerne nachkommen". Er habe selbstverständlich alle Fragen immer wahrheitsmäßig beantwortet.
Laut Kurz kein Grund für Rücktritt, auch Kabinettschef soll bleiben
Er wolle seine Arbeit fortsetzen, sah Kurz keinen Grund für einen Rücktritt. Auch sein Kabinettschef bleibe, betonte der Kanzler auf Nachfrage. Gefragt, ob denn eine Verurteilung zu einem Rückzug führen würde, meinte Kurz: "Ehrlich gesagt kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen."
Auch die WKStA bestätigte auf APA-Anfrage das Verfahren gegen Kurz und Bonelli wegen Falschaussage, sowie dass es dabei um die Aussagen zur Bestellung Schmids gehe. Es gebe zudem mehrere Sachverhaltsdarstellungen wegen Falschaussage.
Er sei sich immer bewusst gewesen, dass der U-Ausschuss ein wichtiges Gremium sei, dem man Rede und Antwort stehen müsse. Er habe sich "stets bemüht", sich "bestmöglich" zu erinnern und "wahrheitsgemäße Angaben" zu machen - zu Themen, die jahrelang zurückliegen und zu Themenbereichen, die er "teilweise nur am Rande mitbekommen" habe.
Kritik übte Kurz an der politischen Kultur im Land, werde doch mittlerweile ständig mit Anzeigen gearbeitet. Im diesem U-Ausschuss werde "ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen" versucht, teilweise eine "sehr aufgeheizte Stimmung zu erzeugen", beklagte der Kanzler. Es werde schnell versucht, "einem das Wort im Mund umzudrehen" und Menschen "irgendwie in eine Falschaussage hineinzudrängen", meinte Kurz. "Niemand hat ein Interesse, eine Falschaussage zu machen – das ist ja logisch."
Einen Termin bei der WKStA hat Kurz noch nicht, er sei gerade erst über das Ermittlungsverfahren informiert worden. (APA)