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Krankenhäuser könnten bei Besuchsregelungen nachschärfen

Am Bezirkskrankenhaus Kufstein dürfen die Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden alt sein.
© Hrdina

Die 3G-Regeln sind nur das Mindestmaß an Covid-Maßnahmen in den Spitälern. Ein Blick auf die Internetseite des jeweiligen Hauses empfiehlt sich also vor der Anreise.

Von Jasmine Hrdina

Innsbruck, Kufstein – Geimpft, genesen, getestet – die „3 G“ sind ab heute auch in Krankenhäusern Voraussetzung. Doch öffnen sie nicht automatisch jede Tür. Die Covid-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass Krankenanstalten ergänzende, mitunter strengere Regelungen definieren können. Ein Blick auf die Internetseite des jeweiligen Hauses empfiehlt sich also vor der Anreise – Notfälle sind freilich ausgenommen.

In der Innsbrucker Klinik hält man sich an die Bundesverordnung: Ein professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest (keine Selbsttests), der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden muss hier von Patienten, Begleitpersonal und Besuchern vorgelegt werden. Es sei denn, diese sind bereits mindestens einmal geimpft und der Stich liegt mehr als 21 Tage zurück. Auch der Nachweis einer überstandenen Covid-Erkrankung (Arztbrief, Absonderungsbescheid, nicht älter als sechs Monate) ersetzt den Test, ebenso wie ein positiver Antikörper-Test (nicht älter als drei Monate). Das Besuchsverbot bleibt mit den bekannten Ausnahmen (Palliativpatienten, Kinder, Geburt ...) aufrecht.

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