Bezirk Imst

Öffnungsverordnung macht Vereinshendln in Wenns Garaus

Wenns – Nun fliegen auch den Feuerwehrlern der Pitztaler Gemeinde Wenns die Hendln um die Ohren: Die für Fronleichnam (3. Juni) geplante Grillhendl-to-go-Aktion“ wurde abgesagt. Grund ist – wie schon in Kirchberg und Aurach – die neue Covid-19-Öffnungsverordnung des Bundes. Diese sieht erstens die Möglichkeit für Take-away nur für Gastronomiebetriebe vor. Und zweitens fällt eine solche „Veranstaltung“ mit mehr als 50 Teilnehmern unter § 13 Abs. 3 dieser Verordnung: „Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist unzulässig.“

Lukas Scheiber, Kommandant der Wenner Feuerwehr und auch sonst Mitglied mehrerer Vereine, ärgert sich: „Die Feuerwehr steht für Gesundheit und Sicherheit.“ Für „Tirol testet“ oder das Radrennen „Tour of the Alps“ stellte man Streckenposten. Für Fronleichnam gab es ein fertiges Präventionskonzept, die 250 bis 300 reservierten Grillhendln wären kontaktlos im Sackerl übergeben worden, die Abholzeiten hätte man akribisch zeitlich gestaffelt. „Es wären nie mehr als 15 Personen vor Ort gewesen – mit Maske und Abstand.“

Besonders ärgern ihn unterschiedliche Auslegungen: Schon im April gab es drei derartige – erlaubte – Aktionen von Feuerwehren im Bezirk Imst. Auch Wenns hatte die Zusage. Mit der Öffnungsverordnung war aber plötzlich der Grillofen aus. „So etwas ist gerade für uns Vereine schwierig. Bei uns gibt es ein Miteinander von Vereinen, Gastronomie und Tourismus“, so Scheiber.

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