Gerichtssplitter

Zehn Monate Haft für Bestellbetrügereien am Innsbrucker Landesgericht

Mitarbeiter einer Schnellimbiss-Kette hatten eine Schwäche im Kassensystem erkannt und bonierte „Rabatte“ veruntreut.
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Bei der deutschen Justiz galt ein Gastronomiemitarbeiter schon als Wiederholungstäter. Immer und immer wieder war der Rumäne mit Bestellbetrügereien aufgefallen – und verurteilt worden. Wohl mit ein Grund für ihn, nach Österreich zu wechseln. Dort zog er die gleiche Masche jedoch an etlichen Betriebsstandorten weiter ab. So bestellte er auf die Hoteladressen teils unter verfälschtem Namen Kochschürzen, Halstücher, Küchenschuhe und Kochjacken. Diese wurden freilich nie bezahlt – die Empfänger der Pakete blieben letztlich meist ungeklärt. Bei seiner Polizeieinvernahme wollte der gestern am Landesgericht wegen schweren Betruges, Falschaussage und Vortäuschung mit Strafe bedrohter Handlung Angeklagte mit einem der Versandhäuser seit dem Umzug nach Österreich gar nichts mehr zu tun gehabt haben. Vielmehr bezichtigte der Rumäne Unbekannte, die Bestellungen getätigt und entgegengenommen zu haben. Doch in welchem Hotel er auch untergekommen war, die Vorkommnisse glichen sich. „Ein bisschen viel der Zufälle, oder?“, resümierte Richter Andreas Mair. „Herr Rat! In Deutschland habe ich viel angestellt, bin aber auch dann immer dazu gestanden. Aber das hier war ich nicht!“, konterte der Angeklagte. „An Dauermissverständnisse glaube ich nicht, auch Ihre Vorstrafen lassen auf ein gewisses Naturell schließen“, begründete Richter Mair zehn Monate unbedingte Haft.

Gelegenheit macht Diebe, lautet ein Sprichwort. Von so einer ließen sich bis März auch zwei Mitarbeiter einer Schnellimbiss-Kette verführen. Im dortigen Kassen-System war die Rabatttaste nämlich gleich mehrfach hintereinander aktivierbar – bis der kassierte Artikel als kostenfrei verbucht worden war. 8779 und 17.781 Euro errechnete die Kette jeweils als Veruntreuungsbeträge. Summen, die Richter Georg Putz freilich nicht als gesichert erschienen, da im Zweifel auch andere Mitarbeiter Zugriff auf die Kassa hatten. Das ertappte Duo (zwei vorab bekannt zuverlässige Mitarbeiter in der gleichen Vormittagsschicht) zeigte sich zudem aber voll geständig sowie überaus reuig. Dazu sind beide Angeklagte schon jetzt dabei, den gegenüber der Kette zugestandenen Schaden wiedergutzumachen. Alles Gründe, die Richter Putz dazu bewogen, statt einer Vorstrafe wegen Veruntreuung Diversionen über 300 und 750 Euro zu genehmigen – freilich unter der Auflage, die Schäden binnen zwei Jahren komplett zu tilgen. „Es war wohl eine sehr verlockende Gelegenheit!“, so Richter Putz. (fell)

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