Chat-Affäre

Pilnacek erneut im Zadić-Visier: Justiz wehrt sich gegen Attacken

Brandstetter (l.) ist als Verfassungsrichter zurückgetreten. Ob Pilnacek dauerhaft suspendiert wird, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
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Justizministerin Zádic prüft wegen der Chats eine „Nachtragsanzeige“ gegen den bereits suspendierten Sektionschef Pilnacek. „Politische Interventionen bleiben erfolglos“, deponieren die vier OLG-Präsidenten.

Wien – Auch einen Tag nach dem Rücktritt von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter als Verfassungsrichter ist keine Ruhe in der Causa eingekehrt. Während Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), einen „Schlussstrich“ unter eine „unerfreuliche Entwicklung“ ziehen wollte, haben die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte (OLG) in einer gemeinsamen Stellungnahme den Inhalt der publik gewordenen Chats zwischen dem suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek und Brandstetter scharf kritisiert.

Klaus Schröder (Präsident OLG-Innsbruck): „Politische Interventionen bei Ernennungsvorgängen widersprechen unseren ethischen Richtlinien.“
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Grabenwarter ist „erschrocken und bestürzt“ ob des Inhalts der Chats, wie er in Ö1 gestern sagte. „Herabwürdigende Äußerungen über Menschen aus Gründen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer beruflichen Tätigkeit haben in einer demokratischen Debatte keinen Platz. Und in einer demokratischen Gesellschaft sollte dafür kein Raum sein“, konstatierte er.

Nachdem Brandstetter von sich aus erkannt habe, dass er dem VfGH am besten dienen könne, indem er sein Amt niederlege, sieht sich Grabenwarter jetzt „davon entbunden, einzelne Äußerungen zu analysieren“. Die Aussage Pilnaceks, wonach dieser einem „vom VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat“ nicht mehr „dienen“ könne, sei aufs Schärfste zurückzuweisen, befand Grabenwarter. Der VfGH leite den Rechtsstaat nicht fehl, sondern sei eine „große Stütze“.

Pilnacek hält sich derzeit bedeckt. Seit Monaten bekämpft er seine Suspendierung als Sektionschef im Justizministerium. Nicht die Chats sind der Grund dafür, sondern Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Er soll eine geplante Razzia bei einem Investor an dessen Anwalt Wolfgang Brandstetter verraten haben. In der Sache der Suspendierung läuft derzeit ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Am Dienstag wurde darüber verhandelt, das Urteil ergeht schriftlich – und wird für nächste Woche erwartet.

Ob den nun bekannt gewordenen Chats Konsequenzen folgen, ist unklar. Justizministerin Alma Zádic (Grüne) will die Entscheidung im anhängigen Verfahren abwarten. Derzeit werde aber eine „Nachtragsanzeige“ – also eine weitere Anzeige aufgrund der aktuellen Chats – geprüft, heißt es aus dem Justizministerium gegenüber der TT.

Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): „Der Verfassungsgerichtshof leitet den Rechtsstaat nicht fehl, sondern er ist eine große Stütze.“
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Pilnacek hatte sich, wie aus den Chats hervorgeht, auch rassistisch und frauenfeindlich gegenüber Verfassungsrichterinnen geäußert. Zudem warb er um Unterstützung für seine Frau bei der Präsidentenernennung am OLG Graz. Pilnacek hatte an den damaligen Verfassungsrichter Brandstetter geschrieben, das an ihm begangene „Foul“ – also die Suspendierung – sei „auszumerzen und meine Frau zu fördern“, wie Ö1 zitiert. Auch den steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) hat er auf seine Gattin aufmerksam gemacht.

Chronologie

Der Vorwurf. Anfang des Jahres wird bekannt, dass gegen Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek und Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter wegen des Verdachts, eine Razzia beim Investor Michael Tojner verraten zu haben, ermittelt wird. Brandstetter ist Tojners Anwalt. Alle Beteiligten weisen die Vorwürfe zurück.

Die Suspendierung. Nachdem die Staatsanwaltschaft Pilnaceks Handy beschlagnahmt hat, suspendiert Ende Februar Interims-Justizminister Werner Kogler (Grüne) diesen. Auch bei Ex-Justizminister Brandstetter (ÖVP) wird ein Handy sichergestellt. Brandstetter will trotz der Ermittlungen Verfassungsrichter bleiben.

Die Chats und ihre Folgen. Ein Nachrichtenverkehr zwischen Pilna­cek und Brandstetter findet diese Woche den Weg an die Öffentlichkeit. Die skandalösen Aussagen schlagen hohe Wellen. Brandstetter kündigt nach einem Gespräch mit VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter seinen Rücktritt als Verfassungsrichter an. Wie es mit Pilnacek weitergeht, könnte sich kommende Woche weisen.

Die drei Präsidenten und eine Präsidentin der vier Oberlandesgerichte haben wegen der „aufsehenerregenden Ereignisse der letzten Tage“ eine gemeinsame Erklärung verfasst. Sie distanzieren sich darin „nachdrücklich von jeder Art der Herabwürdigung, Beschimpfung und Schmähung des Verfassungsgerichtshofs“. Die Gerichtspräsidenten weisen weiters „alle Versuche zurück, aus parteipolitischen, persönlichen oder populistischen Gründen das Vertrauen in die Justiz, insbesondere auch in die zur gesetzlichen Strafverfolgung berufenen Staatsanwaltschaften und ihre Amtsträger*innen, zu erschüttern“.

Und: „Politische Interventionen bei Ernennungsvorgängen widersprechen nicht nur massiv unseren ethischen Richtlinien, sie bleiben bei unabhängigen richterlichen Personalsenaten, welche die Besetzungsvorschläge erstatten, auch erfolglos“, schreiben Katharina Lehmayer (OLG Linz), Manfred Scaria (Graz), Klaus Schröder (Innsbruck) und Gerhard Jelinek (Wien).

Weniger mit dem Inhalt der Chats, sondern vielmehr damit, dass sie publik wurden, hat die ÖVP ein Problem. Nachdem die NEOS zugegeben haben, die vertraulichen U-Ausschuss-Dokumente an Medien weitergegeben zu haben, griff ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger sie verbal an. „Das ist unmöglich“, empörte er sich, „die NEOS brechen Gesetze, um Chats zu leaken.“ Es gehe hier auch um Persönlichkeitsrechte. Man habe die Sache jedenfalls der Parlamentsdirektion gemeldet. Den NEOS drohen allerdings keine Konsequenzen. Strafbar wäre eine Veröffentlichung ab einer höheren Klassifizierungsstufe.

Die NEOS argumentieren den Leak hingegen damit, dass „die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, das zu erfahren“. Die SPÖ hält der Kanzlerpartei vor, einen „Krieg“ gegen die Justiz zu führen.

Die frühere NEOS-Abgeordnete und Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss befindet, dass die Öffentlichkeit „schon ein Recht hat, zu erfahren, wie Personen in verantwortungsvollen Positionen denken“. Eigentlich wäre das Problem hier „nicht die Veröffentlichung, sondern dass so gedacht, so geschrieben wird“ – und „dass jemand mit so einer Einstellung so eine Position bekleidet“. (sas, APA)

Wie es nun im Höchstgericht weitergeht

Am Montag startet die Session im Verfassungsgerichtshof (VfGH) – in der es unter anderem wieder um die Corona-Maßnahmen geht. Trotz Rücktritts von Wolfgang Brandstetter als Verfassungsrichter ist die Sitzung nicht gefährdet, denn neben den 14 VfGH-Mitgliedern gibt es sechs Ersatzmitglieder, die einspringen, wenn ein Verfassungsrichter verhindert ist – oder auch wenn ein Posten länger vakant ist.

Die nächste reguläre Neubesetzung wäre erst im Jahr 2025 (wenn Verfassungsrichterin Claudia Kahr die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht) angestanden, also nach der nächsten regulären Nationalratswahl. Für die Grünen ergibt sich jetzt überraschend die Möglichkeit auf ein zweites „grünes Ticket“ im VfGH. Sie haben bisher erst einmal ein VfGH-Mitglied vorgeschlagen, nämlich die Vizepräsidentin Verena Mader.

Formal muss Brandstetters Nachfolger oder Nachfolgerin von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen werden. In der politischen Realität teilen sich Koalitionspartner das Vorschlagsrecht auf. Brandstetter kam unter Türkis-Blau auf ÖVP-Vorschlag in den VfGH. Somit saßen bisher Grabenwarter und fünf andere Mitglieder auf ÖVP-Tickets, fünf auf SPÖ-Tickets, zwei wurden von der FPÖ vorgeschlagen und die Vizepräsidentin von den Grünen.

Zeit haben ÖVP und Grüne genug: Für Nachbesetzungen gibt es keine Fristen – nur die eine, dass ab dem Zeitpunkt der Vakanz die Stelle binnen eines Monats ausgeschrieben werden muss.

Jedenfalls ist noch nicht zu erfahren, ob die Grünen Anspruch erheben wollen. Klubchefin Sigrid Maurer verwies gegenüber der APA nur darauf, dass im geplanten Informationsfreiheitsgesetz eine dreijährige Cooling-off-Phase für Politiker enthalten ist. „Dass mit Brandstetter ein ehemaliger Politiker zum Mitglied des VfGH berufen wurde, hat sich nicht bewährt.“