Staatsbürgerschaftsrecht: Zustimmung und Ablehnung für SPÖ-Vorstoß
Ab wann ist man Österreicher? Der SPÖ-Vorschlag zur Erneuerung des Staatsbürgerschaftsrechts sorgt für Debatten.
Wien – In der von der SPÖ angestoßenen Frage des erleichterten Zugangs zur österreichischen Staatsbürgerschaft zeichnet sich Dissens zwischen den Regierungsspitzen ab. Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler sprach sich am Samstag im Standard klar für derartige Lockerungen aus, Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz erteilte den Plänen eine klare Absage. Scharfe Kritik kam von der FPÖ.
„Dass Menschen, die seit fünf oder sechs Jahren in Österreich leben, einen Antrag auf eine Staatsbürgerschaft stellen können, halte ich für richtig“, unterstrich Kogler im Standard die von seiner Partei bereits geäußerte Position. Ebenso sei eine Diskussion über die Staatsbürgerschaft für Menschen, die in Österreich geboren wurden, „sinnvoll“. Zwar stehe im Regierungsprogramm nichts dazu, aber: „Vielleicht wird das ein Thema für nächste Verhandlungen.“
Bundeskanzler Kurz untermauerte das bereits von Innenminister Karl Nehammer und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) geäußerte Nein zu derartigen Überlegungen entschieden: „Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Hier sein alleine reicht nicht. Die ÖVP ist Garant dafür, dass es zu keiner Entwertung der Staatsbürgerschaft kommt“, erklärte er am Samstag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. „Es kann nicht sein, dass die Hunderttausenden, die die letzten Jahre als Flüchtlinge hierhergekommen sind, Staatsbürger werden, egal ob sie sich integrieren oder nicht. Integration muss durch Leistung erfolgen und die Staatsbürgerschaft muss man sich verdienen.“
Scharfe Worte fand der designierte FPÖ-Obmann Herbert Kickl: „SPÖ und Grüne sind jetzt endgültig die Österreich-Abschaffer-Parteien geworden. Wer Migranten nach sechs Jahren und ausländischen Kindern ab der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft schenken will, begeht Verrat an der österreichischen Bevölkerung“, sagte er in einer Aussendung.
Laut dem SPÖ-Vorschlag soll es einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt geben – sofern alle weiteren Kriterien erfüllt sind. Bei negativer Entscheidung des Asylverfahrens soll es keine Möglichkeit zur Beantragung einer Staatsbürgerschaft geben, auch wenn sechs Jahre vergangen sind. (APA)