Ibiza-U-Ausschuss: Ping-Pong um Blümels Akten
Wien – Letztlich steht Aussage gegen Aussage. Und niemand weiß, wie überprüft werden kann, wer Recht hat: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Tag vor dem dritten Auftritt von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Ibiza-Untersuchungsausschuss den Ball in der Frage der Aktenlieferungen Blümels an den Ausschuss an Bundespräsident Alexander Van der Bellen zurückgespielt. Dieser müsse die weitere Vorgangsweise festlegen. Die Opposition hatte Blümel vorgeworfen, er habe nach wie vor nicht alle relevanten Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern lassen. Der Minister hingegen beteuert, sein Ressort sei allen Verpflichtungen nachgekommen.
Der VfGH hat den Bundespräsidenten schon einmal aufgefordert, einen Beschluss zur Aktenlieferung zu exekutieren. Daraufhin ließ Blümel liefern – dies aber nicht zur Zufriedenheit der Opposition. Diese wandte sich an Van der Bellen. Und dieser wiederum an den VfGH, ob der Exekutionsauftrag noch gültig sei. Das sei er nicht, antwortete nun der VfGH.
Weiterer Zeuge im Ausschuss ist heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Gestern wurde bekannt, dass gegen ihn eine aktuelle Anzeige wegen vermuteter Falschaussage vor dem Ausschuss vorliegt. Vier frühere Anzeigen gegen ihn wurden eingestellt. (sabl, TT)