Innsbrucker Gemeinderat live: Streit um Gratisparken geht in nächste Runde
📽️ Livestream: Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates am 24. Juni
Innsbruck – Am heutigen Donnerstag tagt der Innsbrucker Gemeinderat zum sechsten Mal im heurigen Jahr. Die Sitzung in der Messe ist öffentlich. Die Tagesordnung umfasst neben Anträgen zu den Themen Kinderkrippe, Straßennamen und Bebauungsplänen auch die Causa Gratisparken.
Obwohl es bereits einen Mehrheitsbeschluss dafür gibt, schafften es die Grünen mittels Minderheitenvotum, diese Thematik erneut in den Gemeinderat zu bringen. Die ÖVP ist sauer und stellt das Demokratieverständnis der Grünen in Frage. Bürgermeister Georg Willi betont hingegen, dass ein paar Gratisstunden in den Tiefgaragen nicht den Zweck der Wirtschaftsankurbelung erfüllen.
Die Sitzung wird seit 9 Uhr im Internet übertragen (Livestream siehe oben) und bis ca. 17 Uhr per Schrift- und GebärdensprachdolmetscherInnen barrierefrei für die Bevölkerung begleitet. Auch Zuschauer vor Ort sind zugelassen, allerdings sind die Plätze begrenzt und es gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. (TT.com)
😷 Information für Zuhörer vor Ort
Wer in der Messe Innsbruck (Forum 2, Eingang Ost, Claudiastraße) dem Gemeinderat zuhören will, muss die aktuell geltenden Abstandsbestimmungen und Hygienevorschriften einhalten.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
- Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist begrenzt. Eine Registrierung vor Ort ist erforderlich.
- Die Sitzung wird per Livestream übertragen. Die Aufnahmen werden ausschließlich im Sinne der EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes idgF. verarbeitet. Zweck der Aufnahmen ist die interne Dokumentation der Veranstaltung und ihre Veröffentlichung. Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Dokumentation gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen Zuschauer der Veröffentlichung der Ton- und Filmaufnahmen zu, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Wer nicht damit einverstanden ist, kann nicht teilnehmen.
- Die Teilnahme von Kindern unter 14 Jahre ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Obsorgeberechtigten möglich.
Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Für Fragen steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung.