„Phantom Shares“ als Mitarbeiterbeteiligung
Phantom Shares sind ein modernes Anreizsystem, um Mitarbeiter zu motivieren und im Unternehmen zu halten. Rechtsanwalt Michael Huetz informiert.
Mit dem Einsatz ihrer Arbeitskraft leisten Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens. Besonders Start-ups haben daher ein Interesse daran, talentierte Arbeitskräfte langfristig zu halten. Gelingen kann das unter anderem durch Phantom Shares (Phantomaktien), mit denen Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg beteiligt werden können.
Phantom Shares vermitteln eine virtuelle Beteiligung am Unternehmen. Mitarbeiter, die Phantomaktien zugeteilt bekommen, werden nicht zu Gesellschaftern und erwerben keine Stimm- oder andere Gesellschafterrechte. Sie partizipieren zwar gleich einem Gesellschafter am Unternehmenserfolg. Die echten Gesellschafter behalten jedoch die volle Kontrolle über das Unternehmen.
Umgesetzt wird diese Form der Mitarbeiterbeteiligung durch eine Vereinbarung mit dem betreffenden Mitarbeiter. Bei der Gestaltung der Vereinbarung sind Unternehmer weitgehend frei. Phantom Shares unterliegen keinen gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen und können auf einzelne Mitarbeiter zugeschnitten werden. Damit unterscheiden sich Phantom Shares von klassischen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, deren Umsetzung aufwändiger und weniger flexibel ist.
Die Vereinbarung sollte zumindest die Höhe des virtuellen Anteils und die Vergütungsfälle regeln. Üblicherweise beteiligen Unternehmer ihre Mitarbeiter am laufenden Gewinn und beim Unternehmensverkauf (Exit). Der Mitarbeiter erwirbt bei Eintritt des Vergütungsfalls einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft. Er wird beispielsweise im Fall eines Exits so gestellt, als wäre er mitveräußernder Gesellschafter gewesen.
Kontakt: RA Mag. Michael Huetz, office@chg.at, chg.at