Zusperren oder doch übergeben?
Viele Tiroler Unternehmer stellen sich die Frage, wie es nach ihrer Pensionierung mit ihrem Betrieb weitergehen soll – Rechtsanwalt Robert Heitzmann informiert.
Viele Betriebsinhaber, insbesondere langjährig erfolgreiche Unternehmer, tun sich schwer mit dem Gedanken und schieben dieses Thema jahrelang vor sich her. Verständlich, da es für die meisten eine völlig neue Situation ist und sie nicht wissen, wie sie mit den vielen Fragen in diesem Zusammenhang umgehen sollen.
Eine kleine Auswahl: Ist eine Übergabe innerhalb der Familie oder der Verkauf an einen Dritten geplant? Ist dem Übergeber ein maximaler Kaufpreis, eine absolute Gleichbehandlung seiner Kinder oder ein möglichst langjähriger Fortbestand des Betriebs wichtiger? Ist der Übergeber bereit, die Macht und das Betriebsvermögen sofort oder nur schrittweise zu übertragen? Gibt es dringenden Investitions- oder Reformbedarf durch den Nachfolger?
Bei schenkungsweisen Übergaben: Gibt es Pflichtteilsberechtigte, die nach dem Tod des Übergebers Forderungen gegen den Betriebsnachfolger stellen könnten?
Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften: Werden im Eigentum des Betriebsinhabers stehende Liegenschaften oder Teile davon vom Betrieb verwendet – Stichwort „Sonderbetriebsvermögen“?
Wie steht die eigene Familie dazu? Welche Fristen sind steuerlich, zivilrechtlich oder pensionsrechtlich relevant?
Je eiliger die Betriebsübergabe zu erfolgen hat, desto mehr Kompromisse werden notwendig sein, da die Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung oder eine optimale schrittweise Umsetzung fehlt.
Kontakt: RA Dr. Robert Heitzmann, office@heitzmann.at, www.heitzmann.at