Beschaffungsgesetz: Nicht nur Öffi-Fuhrparke biegen in saubere Zukunft ab
Der Bund schreibt mit neuem Gesetz Mindestquote bei Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen bis 2030 vor. VVT und IVB arbeiten bereits an einer Strategie.
Von Manfred Mitterwachauer
Wien, Innsbruck – Die Vorlage für das neue Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG) der türkis-grünen Koalition wandert heute in den Justizausschuss des Nationalrates. Und von dort zur Beschlussfassung in die nächstwöchige Nationalratssitzung. Die Zeit drängt, mit 2. August muss die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie (Clean Vehicle Directive; CVD) nationalstaatlich umgesetzt sein.
Was so sperrig klingt, hat einen handfesten Hintergrund und wird in seinen Auswirkung recht bald im Alltag sichtbar sein: Alle öffentlichen Auftraggeber werden damit verpflichtet, bis 2030 definierte Mindestquoten in der Beschaffung bzw. des Einsatzes (gemäß Dienstleistungsaufträgen) von sauberen Straßenfahrzeugen einzuhalten. Heißt: Die Fuhrparke u. a. von öffentlichen Verkehrsdiensteleistern sollen schrittweise emissionsarm bzw. sogar -frei werden.