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Fliegendem Spion die Stirn bieten: Strafen für Drohnenpiloten drohen
Eine Drohne hat die Hecke fliegend überwunden und filmt das Geschehen im Garten. Darf die das?
© iStock
Mit Kameras ausgestattete Drohnen müssen sich an strenge Gesetze halten. Vielerorts in Tirol haben sie Flugverbot. Auch mit Besitzstörungsklagen müssen Drohnenpiloten rechnen.
Von Angela Dähling
Innsbruck – Die Sonne brennt, die große Hecke bietet den nötigen Sichtschutz – einem unbehelligten Sonnenbad im eigenen Garten steht nichts im Wege. Meint man. Doch dann ein merkwürdiges Surren: Eine Drohne hat die Hecke fliegend überwunden und filmt das Geschehen im Garten. Darf die das? Eine Frage, die sich auch immer mehr Wanderer stellen, wenn sie – vermeintlich allein im Hochgebirge – sich durch eine fliegende Kamera verfolgt fühlen.
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