13-Jährige in Tirol über Web genötigt: Zwei Jahre Haft für 24-Jährigen
Von sozialen Medien können für Jugendliche ungeahnte Gefahren ausgehen. Ist doch auf Chat- und Videoplattformen für den Benutzer das virtuelle Gegenüber nicht immer klar auszumachen. Ein Leichtes für Erwachsene, sich bei Jugendlichen Vertrauen zu schaffen. Ein 24-Jähriger bandelte so mit bösen Hintergedanken mit einer 13-Jährigen an. Schon nach kurzer Zeit hatte der bereits einschlägig Vorbestrafte von dem Mädchen verlangt, dass es ihm via Bildschirm bei sexuellen Handlungen zusieht. Dies hatte die 13-Jährige aber abgelehnt und nochmals auf ihr Alter hingewiesen. Darauf zog der Erwachsene alle Register, um das Mädchen unter Druck zu setzen: „Schau zu, oder ich komme zu dir. Ich weiß, wo du wohnst. Erst vergewaltige ich deine Mutter und dann dich – schau besser zu!“, schrieb der 24-Jährige ohne Skrupel an das Mädchen. Ans Landesgericht kam der wegen schwerer Nötigung und sittlicher Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren Angeklagte dann gleich in Begleitung der Justizwache. Rein zufällig sei er auf die 13-Jährige gekommen, erklärte der Angeklagte vor Richter Norbert Hofer. Dieser konfrontierte den Mann darauf mit den Folgen seines Handelns: „Ihre Taten haben eine Gewaltkomponente. Solche Drohungen erzeugen nachhaltig Angst und prägen Kinder, überhaupt keine Diskussion!“ Da der 24-Jährige auch noch während anhängigen Verfahrens derartig gechattet hatte, verhängte Richter Hofer bereits rechtskräftig mitsamt Zusatzstrafe insgesamt zwei Jahre Gefängnis: „Ein Raum für bedingte Strafnachsicht bleibt hier nicht!“
Unmittelbar vor der bevorstehenden Scheidung hatte die Ehefrau eines Tirolers spärlich bekleidete Mädchen auf dessen Bildschirm erspäht. Die Frau erstattete besorgt Anzeige, eine Hausdurchsuchung folgte. Diese lief für den Familienvater überaus unerfreulich. So fand sich nicht nur eine DVD mit einschlägigen Inhalten, sondern am Laptop auch „härteste Kinderpornografie“. „Die muss von Recherchen im Darknet stammen!“, so der Angeklagte. Richter Norbert Hofer hatte im Rahmen seiner Sonderzuständigkeit so etwas jedoch schon öfter gehört und konnte exakt belegen, das die einschlägigen Videodateien bewusst heruntergeladen, andere Bilder bewusst gelöscht worden waren. Vier Monate bedingte Haft und 1800 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig. (fell)