Tiroler bestellte von Zelle aus Falschführerschein: Geldstrafe
⚖️ Vor knapp 15 Jahren hatte sich ein Tiroler auf ein Kapitalverbrechen eingelassen – und dafür stolze zwölf Jahre Haft kassiert. Da ein Unglück ja selten allein kommt, hatte der Mann vor seiner Inhaftierung auch noch wegen Schnellfahrens den Führerschein verloren und während der Haft nie mehr zurückerlangt. Acht Jahre hatte der Tiroler dann hinter Gittern verbracht – bis ihn die Nachricht ereilte, dass er nun bedingt entlassen werde.
Da der Familienvater familiär in einem ländlichen Bezirk verwurzelt ist, fehlte für das kommende Leben in Freiheit da vorab einmal eines: ein Führerschein. Noch in der Zelle begannen so Online-Recherchen, wie man den Entzug umgehen könnte. Auf einer Web-Seite lautete das Angebot dann auf österreichische Führerscheine gegen Entgelt – ganz ohne Prüfung. Seit der ersten Verkehrskontrolle dient das gutachterlich als Totalfälschung bewertete Stück Plastik nun dem Landeskriminalamt für Schulungszwecke.
Gestern am Landesgericht sah Richter Bernhard Rüßkamp in den einstigen Missetaten des Mannes jedoch keinen strafrechtlich einschlägigen Zusammenhang mit der Verwendung einer Falschurkunde. So sah der Richter vom Widerruf des Strafrestes ab: „Aber patschert ist das schon, sich so etwas noch aus der Zelle zu erwerben!“ 2800 Euro Geldstrafe plus 200 Euro Gerichtsgebühren ergingen dafür unbedingt.
⚖️ Ein erfolgreicher Unternehmer und Geschäftsführer war gestern am Landesgericht Symbol dafür, was Drogen aus einem Menschen machen können. Aufgrund des Drogenkonsums leidet der Mann heute unter einer Angststörung mit Panikattacken. Eine Belastung für Familie und Geschäft. Bei einem Streit im April war dann der Vater des gestern wegen gefährlicher Drohung und tätlichen Angriffs auf Angehörige des Rettungswesens Angeklagten gestürzt. Nach der Drohung, die Polizei zu holen, richtete sich die Aggression des Angeklagten rasend schnell gegen die Sanitäter der Rettung. Eine Crash-Bergung des Vaters auf der Trage musste durchgeführt werden. Nach Aussagen eines Sanitäters, auch recht schmerzhaft gegen den Rettungswagen geschupft worden zu sein, dehnte Staatsanwalt Hubert Gassebner die Anklage noch um fahrlässige Körperverletzung aus. Eine Diversion lehnte der Ankläger jedoch strikt ab: „Erst am Dienstag las man in der Zeitung, dass solche Übergriffe auf Rettungskräfte steigen. Da müssen wir schon generalpräventiv ein Zeichen setzen!“ Zur Einvernahme eines Notarztes und Familienmitgliedern wurde vertagt. (fell)