26 Vollimmunisierte ohne volle Bewegungsfreiheit in Tirol
Behörde kann auch Geimpfte nach zweitem Stich mit „Verkehrsbeschränkung“ belegen. Innsbrucks Vize-BM Anzengruber fordert Ende der Nachteile.
Innsbruck – Ende August schließt, wie berichtet, das Innsbrucker Impfzentrum in der Messe aufgrund von Eigenbedarf seine Pforten. Bereits mit 1. September öffnet es aber – unter Landesführung – wieder am so genannten „Bauhaus-Areal“ in der Bachlechnerstraße, gegenüber dem Einkaufszentrum West. Das gab gestern Innsbrucks Vizebürgermeister und Gesundheitsreferent Johannes Anzengruber (VP) gegenüber der TT bekannt. Wenig später folgte die Bestätigung seitens des Landes. Obwohl redimensioniert, sollten die Kapazitäten auch dort ausreichend sein, hieß es auf Anfrage. Wenn nötig, könne bei Bedarf erweitert werden. Die Zentren in Kufstein, Kitzbühel und Kundl werden in Wörgl (Innsbrucker Straße 64) zusammengeführt. Jene in Telfs, Landeck und Schwaz schließen mit 31. August. Somit verbleibt dort das Zentrum in Imst.
Anzengruber bekräftigt, dass es weitere Anreize brauche, um das Impftempo wieder zu erhöhen. Auch er schließt sich der Forderung nach einem Aus der Gratis-Antigentests an. So wie in Deutschland beschlossen, sollte das im Herbst auch in Österreich der Fall sein. Darüber hinaus brauche es aber von Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Grüne) eine zusätzliche Kampagne, um die Jungen zum Impfen zu bringen. Kein Verständnis hat Anzengruber indes dafür, dass Vollimmunisierte weiterhin Einschränkungen in Kauf nehmen müssten: „Die Geimpften dürfen nicht die Depperten sein.“ Konkret spricht Anzengruber damit das Contact Tracing an.
Laut gestriger Auskunft des Landes werden zwar nach Vorgaben des Bundes seit Ende Juni Vollimmunisierte bei Kontakt mit Infizierten nicht mehr als K1-Personen klassifiziert und somit in Quarantäne geschickt. Vielmehr gelten sie im Regelfall als K2-Person. Trotzdem besteht auch für Geimpfte mit zweitem Stich (sowie Genesene nach einem Stich) das „Restrisiko“ bei engem Kontakt im Rahmen einer Einzelfallbewertung seitens der Gesundheitsbehörden mit einer so genannten „Verkehrsbeschränkung“ belegt zu werden, bestätigt das Land. Das heißt: Ihnen wird behördlicherseits der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Besuch von Veranstaltungen beschränkt. Zudem werden drei Tests angeordnet.
316 nicht infizierte Personen (fast ausschließlich Nicht-Geimpfte) befanden sich mit Stand gestern in Quarantäne. Darüber hinaus erhielten 26 Vollimmunisierte eine derartige Verkehrsbeschränkung, so das Land.
Anzengruber bemängelt, dass die Behörden die aktuelle Kontaktpersonen-Regelung nicht einheitlich auslegen würden. Zum Nachteil der Vollimmunisierten. Dies wiederum trage nicht dazu bei, die Impfmoral anzuheben. (mami)