Niederösterreich

BVwG: Keine Genehmigung für Marchfeld Schnellstraße

Das neue Amtsgebäude des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien.
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Gänserndorf, Wien – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass es keine Genehmigung für die Marchfeld Schnellstraße (S8) gibt. Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde "aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen" an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückverwiesen, teilte das BVwG anlässlich der am Freitag veröffentlichten Entscheidung in einer Aussendung mit.

Das Ministerium muss laut BVwG eine Alternativenprüfung durchführen. Bei dieser sei zu klären, "ob keine alternative Trassenführung möglich ist, die zu geringeren Auswirkungen führt, und ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen".

Das Umweltministerium hatte mit dem Bescheid von April 2019 die Umweltverträglichkeit der S8 Marchfeld Schnellstraße im Abschnitt West - Knoten S1/S8 bis Anschlussstelle Gänserndorf/Obersiebenbrunn bestätigt und damit die Errichtung genehmigt. Aufgrund von 18 Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid war das BVwG am Zug. Das Verfahren hat laut Aussendung ergeben, dass die "Bestimmungen des Artenschutzes sowohl betreffend den Triel als auch das Ziesel durch den Bau und den Betrieb der S8 verletzt werden".

Die S8 ist eines jener Asfinag-Neubauvorhaben, die derzeit vom Umwelt- und Verkehrsministerium auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch evaluiert werden. Der Abschnitt West ist rund 14,4 Kilometer lang und umfährt Raasdorf, Deutsch Wagram, Markgrafneusiedl, Strasshof, Obersiebenbrunn und Gänserndorf. Mit der Schnellstraße sollen die an der B8 liegenden Ortsdurchfahrten entlastet werden. (APA)

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