Prozess in Deutschland

Tod nach Po-Vergrößerung: Arzt weist Vorwürfe vor Gericht zurück, Gutachter streiten

Der angeklagte Arzt mit seinem Verteidiger.
© David Young

Ein stattlicher Po ist zu einem weltweiten weiblichen Schönheitsideal geworden. Operative Gesäßvergrößerungen haben Hochkonjunktur. Doch nach Todesfällen muss ein Düsseldorfer Arzt nun vor Gericht – und beteuert seine Unschuld. Der Prozess droht zu einer Gutachter-Schlacht zu werden.

Von Frank Christiansen, dpa

Düsseldorf – Viele führen den Trend auf Kim Kardashian zurück: Seit der US-Superstar 2014 auf der Titelseite des Magazins Paper sein auffallend großes Gesäß zeigte, tauchen immer mehr Frauen mit dem Wunsch nach einem größeren Po bei Schönheitschirurgen auf. In Düsseldorf bezahlten zwei Patientinnen diesen Wunsch wohl mit ihrem Leben.

Kim Kardashian auf dem Paper-Cover.

Nun steht ihr Operateur vor dem Düsseldorfer Landgericht: wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in einem dritten Fall, bei dem die Patientin überlebte. Außerdem ist noch ein Verfahren des Titelmissbrauchs angehängt worden: Der Mediziner soll seinen Doktortitel ohne den Landeszusatz „(ir)" für Iran verwendet haben, obwohl er ihn dort erwarb. Im drohen drei bis 15 Jahre Haft.

„Lege artis" – der lateinische Begriff fällt häufiger an diesem Dienstag im großen Saal E.116 des Düsseldorfer Landgerichts. Der Begriff meint: Entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst. Während die Verteidiger um den angeklagten Arzt der Meinung sind, dessen Eingriffe hätten diesen Regeln voll entsprochen, weswegen der 50-Jährige freizusprechen sei, ist Oberstaatsanwalt Uwe Kessel ganz anderer Ansicht und spricht von „groben Verletzungen der Pflichten als Arzt".

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen („Brazilian Butt Lift") mittels Eigenfett-Implantation an. Eine populäre Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird. In seinen Social-Media-Kanälen zeigte der angeklagte Mediziner freimütig etliche der blutigen Eingriffe, bei denen er sich filmen ließ.

Sterberate sehr hoch

„Bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen", hatte Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt. Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie, wenn Fettgewebe in die Blutbahnen des Muskelgewebes gerate.

Dennoch: Die Internationale Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie hatte Ende vergangenen Jahres berichtet, dass die Gesäßchirurgie bei allen chirurgischen Eingriffen weltweit das höchste Wachstum aufwies: Die Zahl der Gesäßvergrößerungen nahm 2019 um 38,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu.

Mehrere schwere Behandlungsfehler

Die Anklage stützt sich auf Gutachten, die dem Operateur mehrere Behandlungsfehler vorwerfen. So sei in mehreren Fällen nicht ausreichend über die Risiken der Eingriffe aufgeklärt worden.

Am 2. Juli 2019 soll der Mediziner einer 42-Jährigen Fett abgesaugt und ins Gesäß gespritzt haben. Die Aufklärung sei unzureichend gewesen. Die Operation und die anschließende Behandlung gegen Thrombose hätten stationär erfolgen müssen und nicht ambulant. Außerdem hätte der Eingriff nur mit einem Anästhesisten durchgeführt werden dürfen. Weder das Fettabsaugen noch das Einspritzen sei ordnungsgemäß erfolgt. Eine Nachbeobachtung und Nachsorge habe gefehlt. Die Frau sei an Komplikationen des Eingriffs gestorben. Todesursache sei Blutverlust in Kombination mit einer Fettembolie gewesen.

Der Mediziner hatte ein Verbluten als Todesursache auf dpa-Anfrage damals bestritten: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP." Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche, hatte er gesagt.

Bereits am 6. August 2018 hatte der Mediziner laut Anklage eine Fettabsaugung von mehr als zwölf Litern Flüssigkeit mit anschließender Eigenfettimplantation in die Brüste und das Gesäß vorgenommen. Bei einer ambulanten Operation seien aber nur maximal fünf Liter erlaubt. Außerdem sei das Narkosemittel unzulässig hoch dosiert gewesen. Die 20-Jährige sei noch am gleichen Tag an den Folgen eines hohen Blutverlustes sowie einer Fettembolie, also eines Eindringens von Fett in die Lungenschlagadern, gestorben.

Am 12. Juni 2018 habe der Mediziner einer Patientin in seiner Praxis in Düsseldorf sechs Liter Flüssigkeit abgesaugt, davon 4,7 Liter Fett, wovon er 2,2 Liter in beide Gesäßhälften gespritzt habe. Dann habe er die Frau ohne die erforderliche Nachsorge entlassen. Bei der Operation habe der Mediziner außerdem ein nicht zugelassenes Medikament verwendet.

Verteidigung mit mehreren Gegengutachten

Der Angeklagte soll die Vorwürfe weiterhin bestreiten. Die Verteidigung führt mehrere Gegengutachten ins Feld. Der Mediziner werde freizusprechen sein, sagte sein Verteidiger am Dienstag nach einer rund zweistündigen Einlassung am Düsseldorfer Landgericht. Es gebe keine Fünf-Liter-Grenze, die Aufklärung über die Risiken sei einwandfrei und ausführlich gewesen.

Eine Überdosierung habe es nicht gegeben und sei auch nicht nachgewiesen. Statt eines Anästhesisten habe die Ehefrau des Angeklagten als ausgebildete Krankenschwester die Vitalfunktionen der Patientinnen überwacht. Die Todesursache sei zumindest in einem Fall nicht eindeutig festgestellt worden. Für den Prozess sind mindestens elf weitere Verhandlungstage vorgesehen.

„Dieser dramatische Fall zeigt eindrücklich, dass die Rechtslage in Deutschland bei weitem nicht ausreichend ist, um Patienten und Patientinnen wirksam vor unqualifizierten Operateuren zu schützen", kritisierte Prof. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) am Dienstag. Man werde sich bei der neuen Bundesregierung um einen besseren Schutz bemühen.

Bis auf Weiteres darf der Mediziner nicht als Arzt praktizieren. In Untersuchungshaft sitzt der 49-Jährige nicht. Sein Haftbefehl war gegen Auflagen und 100.000 Euro Kaution außer Vollzug gesetzt worden.

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