27 Prozesse wegen Video von Corona-Demo: Rentnerin entschuldigte sich bei Tiroler Polizist
Der erste von 27 Prozessen wegen übler Nachrede gegen einen Tiroler Polizisten endet mit einer Diversion. Insgesamt hat der Anwalt 300 Anzeigen eingebracht.
Innsbruck – Am 21. Februar fand in Innsbruck eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen bei aufgeheizter Stimmung statt. Dabei war auch ein 82-jähriger Demonstrant abgeführt, die Szene etliche Male gefilmt worden. Ein Bild der Szenerie landete darauf auf sozialen Medien. Sie zeigte einen unmittelbar an der Amtshandlung unbeteiligten Polizisten mitsamt Kommentar: „Lasst das Gesicht dieses Polizisten um die Welt gehen. Er eskalierte bei der Demo. Ein unschuldiger 82-Jähriger wurde zu Boden gerissen. Dieser Polizist ist schuldig!“
Eine Tiroler Mindestrentnerin bekam das Posting auf Facebook angezeigt und teilte es, ohne nachzudenken.
300 Anzeigen hat der Anwalt des gezeigten Polizisten bislang schon bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen jene eingereicht, die das Posting derart weiterversendet hatten. 27 Prozesse wegen übler Nachrede in Verbindung mit Verletzung des Schutzes am eigenen Bild und Übertretung nach dem Datenschutzgesetz wurden bislang anberaumt.
Vor der Medienrichterin wollte sich die Rentnerin erst gar nicht mehr äußern und verwies auf Polizeiprotokolle. Im Gegensatz zum Polizisten, der als Zeuge erläuterte, dass er schon Stunden später von Freunden und Bekannten schief angesprochen worden war. Jeder aus seinem Umfeld hatte ihn aufgrund seines Barts erkannt. „Endgültig Schluss war aber, als sogar meine Mutter noch negativ darauf angeredet wurde.“
Da die Seniorin darauf antwortete, dass ihr diese Folgen natürlich leid täten, sie das Posting einfach spontan geteilt hätte und sich darauf beim Polizisten entschuldigte, schlug die Richterin eine Diversion vor. Der Polizist nahm die Entschuldigung darauf an, gab aber zu bedenken, dass ihm nun ein Stempel aufgedrückt sei.
Die Richterin: „Sie haben jetzt in gewissem Maße Verantwortung übernommen. Eine Diversion mit 100 Euro für Bild- und Datenschutzverletzung reicht da mitsamt einjähriger Probezeit.“ Trotz erhofften Freispruchs nahm die Rentnerin dies an.