Trafikantin angezündet: Angeklagter bei Mordprozess nicht geständig
Jener 47-jährige Mann, der in Wien seine Freundin mit Benzin übergossen und angezündet hat, bekannte sich zum Prozessauftakt „nicht schuldig“. Er habe der 35-Jährigen nur „Angst machen wollen“.
Wien – Obwohl das verfahrensgegenständliche Geschehen zur Gänze auf Video dokumentiert ist – am Tatort war eine Überwachungskamera installiert –, hat sich am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin aus Eifersucht in einer Trafik in der Nussdorfer Straße mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, in seinem Mordprozess „nicht schuldig“ bekannt. Er habe sie „nur schrecken“, ihr „Angst machen wollen“, gab der 47-Jährige zu Protokoll.
📽 Video | Mordprozess nach Brandanschlag auf Wiener Trafikantin
Sein Ex-Anwalt habe ihn nach seiner Festnahme zu einem falschen Geständnis „gezwungen“, behauptete der Angeklagte. Er habe die um zwölf Jahre jüngere Frau „definitiv nicht töten wollen“. Er habe während der rund vierjährigen Beziehung auch „nie im Leben“ Gewalt gegen die 35-Jährige ausgeübt. Seine Freundin habe ihn dagegen „die ganze Zeit sekkiert“, ihn beschimpft und beleidigt und vermutlich mit mehreren Männern betrogen: „Sie hat unsere Beziehung mit dem Fuß getreten.“ Deswegen sei er mit einer Benzinflasche in ihre Trafik gegangen und habe ihr Angst machen wollen: „Ich wollte sie zur Rede stellen.“
Nach Betreten der Trafik schloss der gebürtige Ägypter hinter sich die Tür ab und ließ die Rollbalken hinunter. Die 35-Jährige, die sich vor ihrem Freund gefürchtet und zu ihrem Schutz sogar einen Privatdetektiv engagiert hatte, drückte sofort den Alarmknopf – die Alarmanlage war allerdings nicht intakt.
„Nur zum Schrecken mit einem Kabel gewürgt“
Er habe die Frau in weiterer Folge geschlagen – „mit der flachen Hand gegen das Gesicht, mehr nicht“, schilderte der Angeklagte. Sie sei „ausgerutscht, auf die Seite“. Er habe dann Benzin auf Papier gegossen, um das Geschäft – sinnbildlich für den Zustand seiner Beziehung – zu verbrennen. Dabei wären „ein paar Tropfen“ auf die am Boden liegende Frau gefallen. Bevor er das Papier anzündete, habe er die Frau „kurz mit einem Kabel gewürgt“ – „nur zum Schrecken“, wie der 47-Jährige versicherte.
Als das Feuer ausbrach, habe er geglaubt, „dass sie Angst hat und aufsteht“. Ehe er das Geschäft verließ – die Tür sperrte er wieder hinter sich ab, den Schlüssel warf er weg –, habe er wahrgenommen, „wie sie noch Fuß und Hand bewegt“. Folglich sei er davon ausgegangen, „dass sie noch aufstehen kann“.
„Sie war die einzige Frau, die ich geliebt habe“, behauptete der 47-Jährige. Er sei im Tatzeitpunkt „nicht ich selber“ gewesen. Zu Beginn der Beziehung sei seine Freundin „lieb, nett, super“ gewesen, dann aber „sehr komisch“ geworden: Sie sei keine einfache Frau gewesen. Deswegen habe er in der Trafik und auch in seiner Wohnung Abhörgeräte angebracht. Er habe ihr nicht vertrauen können. Während er „alles“ für sie getan habe, habe sie sich mit ihren Kunden über deren Sexleben unterhalten, Spaß gehabt und schlecht über ihn geredet. Das habe ihn „sehr wütend“ gemacht, räumte der Angeklagte ein.
Lebenslange Haftstrafe möglich
Dem Mann drohen im Fall eines Schuldspruchs – das Urteil soll am Freitag fallen – zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der den 47-Jährigen zwar als zurechnungsfähig, aufgrund einer schwerwiegenden kombinierten Persönlichkeitsstörung mit sadistischen, narzisstischen und zwanghaften Zügen aber als hochgefährlich eingestuft hatte.
„Er zündete sie an, weil es ihm nicht genug war, sie zu erschlagen oder zu erdrosseln“, hielt Staatsanwältin Susanne Schneider in ihrem Eröffnungsvortrag fest. Der Angeklagte habe die Frau, mit der er eine On-Off-Beziehung führte, „auslöschen“ wollen. In Richtung der Geschworenen betonte die Anklägerin, die Tat sei „außergewöhnlich“. Der Tatablauf sei zur Gänze auf Video dokumentiert: „Sie werden die grausigen Bilder nicht so schnell vergessen.“ Zum Vorgehen des Angeklagten bemerkte die Anklägerin: „Meine Worte schaffen es nicht, die Brutalität und die Vehemenz des Angriffs zu beschreiben.“
„Er ist ein hilfsbereiter Mann, der alles getan hat, um seine Freundin zu unterstützen“, hielt dem Verteidiger Michael Schnarch entgegen. Sein Mandant sei „kein Monster“. Die Beziehung zur 35-Jährigen habe den Angeklagten „emotionell zerstört“. Dieser habe die Beziehung retten wollen, das sei ihm nicht gelungen. Der Angeklagte habe die Tat „nicht geplant und nicht gewollt“. „Sie werden kein Monstrum hören, sondern einen weichen Menschen“, kündigte Schnarch an.
Beziehung von Eifersucht und Kontrollzwang geprägt
Laut Anklage war die Beziehung des gebürtigen Ägypters zur später Getöteten von dessen Eifersucht und Kontrollzwang geprägt. Er hatte in der Trafik ein Abhörgerät installiert, um ihre Gespräche am Arbeitsplatz überwachen zu können. Auch ihr Handy soll der vorbestrafte Mann - er hatte seine Ex-Frau geschlagen und bedroht und war dafür im November 2018 wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht gestanden - durchforstet haben. Der Anklage zufolge hatte die Trafikantin öfters Angst, nach Hause zu gehen, weil sie sich von ihrem gewaltbereiten Partner fürchtete. Die Hausbesorgerin soll die 35-Jährige knapp zwei Monate vor der Tat vor ihrem Partner gewarnt und ihr per WhatsApp mitgeteilt haben, sie sei „in Gefahr“.
Als er die Nummer eines ehemaligen Arbeitskollegen auf dem Handy seiner Partnerin fand, habe sich der Angeklagte „ausgenutzt“ gefühlt, so die Staatsanwältin. Aufgrund des installierten Abhörgeräts bekam der 47-Jährige schließlich mit, dass seine Freundin einen Detektiv engagiert hatte. Laut Anklage teilte er ihr darauf hin zwei Tage vor der Tat mit, sie mache ihn „narrisch, bis ich dich verbrenne in deinem Geschäft“. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits vier Liter Benzin gekauft und zu Hause in kleine Fläschchen abgefüllt.
Am 5. März traf die 35-Jährige den Detektiv in ihrem Geschäft. Der Angeklagte hörte mit, wie die Frau diesem gegenüber die „endgültige Trennung“ von ihrem Partner in den Raum stellte. Der Detektiv empfahl in diesem Zusammenhang, einen Peilsender am Auto des 47-Jährigen anzubringen, weil sich die Frau vor der Reaktion des Ägypters fürchtete. Darauf hin habe der 47-Jährige „eine Riesenwut“ bekommen und sei schnurstracks mit Benzin zur Trafik gefahren, schilderte die Staatsanwältin das weitere Geschehen.
Die 35-Jährige wurde demnach zu Boden geschlagen. Sie bekam ein Kabel um ihren Hals geschlungen und wurde gedrosselt - laut Anklage fast zwei Minuten lang. Dann wurde Benzin auf ihren Körper gegossen und entzündet.
Ärzte kämpften wochenlang um Leben der Frau
Zwei Passanten bekamen die Flammen im Inneren des abgeschlossenen Geschäfts mit und zertrümmerten mit einem Einkaufswagen die Glastür. Den alarmierten Rettungskräften gegenüber war die 35-Jährige noch in der Lage, das Erlebte kurz zu schildern und den Namen des vom Tatort Geflüchteten zu buchstabieren.
Die lebensgefährlich Verletzte wurde in einem Spital intensivmedizinisch behandelt. Wochenlang kämpften die Frau und die Ärzte um das Leben der 35-Jährigen, ein Arm und ein Bein mussten ihr amputiert werden. Am 3. April starb die Frau an einem Multiorganversagen infolge der erlittenen Brandwunden. „Sie hat den Kampf nach 30 Tagen Schmerz und Leid verloren“, bemerkte dazu die Staatsanwältin.
Das habe er nicht gewollt, stellte der Angeklagte fest: „Ich habe jeden Tag gebetet, dass sie mindestens am Leben bleibt.“ Möglicherweise hätten ihre Herzbeschwerden und der Umstand, dass sie oft blaue Füße hatte, zu ihrem Ableben beigetragen. Immerhin sei sie einen Monat im Spital gelegen.
Ab 13.15 Uhr werden Zeugen vernommen. Ein Gerichtsmediziner, der psychiatrische Sachverständige und ein Brandsachverständiger werden am Freitag ihre Gutachten darlegen. Das Urteil wird für Freitagnachmittag erwartet. (APA)