Long Covid: Deutscher Ischgl-Tourist forderte in Zivilprozess 90.000 Euro
Am Donnerstag fand am Wiener Landesgericht die nächste mündliche Verhandlung einer Amtshaftungsklage zur Causa Ischgl statt. Ein deutscher Urlauber mit Long Covid klagt die Republik Österreich auf rund 90.000 Euro.
Wien, Ischgl – Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat in der Causa Ischgl am Donnerstag die nächste mündliche Verhandlung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich stattgefunden. Geklagt hatte ein deutscher Urlauber, der sich im März 2020 im Paznauntal aufhielt und mit dem Coronavirus ansteckte. Er leidet seitdem an Long Covid und klagte auf rund 90.000 Euro Schadenersatz. Das Verfahren wurde nach einer knappen Stunde abgeschlossen, ein Urteil ergeht schriftlich.
Zu spät reagiert
Die Vorwürfe, nach Auftreten der ersten Coronainfektionen in Ischgl nicht rasch reagiert zu haben, richten sich gegen Vertreter einzelner Tiroler Tourismusbetriebe und Tourismusorganisationen sowie gegen Vertreter der österreichischen Gesundheitsbehörden auf allen in Betracht kommenden Ebenen wie Bund, Land Tirol, Bezirk Landeck und Gemeinde Ischgl, heißt es in der Klagsschrift. Der Mann aus Baden-Württemberg, der für die Verhandlung extra nach Wien gereist ist, hatte am 5. März 2020 am Nachmittag in Galtür Quartier bezogen, besuchte aber auch die Apres-Ski-Bar "Kitzloch" in Ischgl, wo sich zahlreiche Urlauber angesteckt haben sollen. Dort wurde zwei Tage später ein Kellner des Lokals positiv auf das Virus getestet.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat im Namen des Mannes Klage eingereicht. Bisher haben sich 6.000 Betroffene beim VSV gemeldet. Verhandlungen zu außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten wurden vonseiten der Finanzprokuratur bisher abgelehnt. Der VSV geht letztendlich von 3.000 potenziellen Klägern aus. Derzeit sind rund 20 Klagen eingereicht, die Kläger sind hauptsächlich deutsche Staatsbürger. Nach Ansicht der Klägervertreter haben die Behörden es "grob fahrlässig oder möglicherweise sogar bedingt vorsätzlich unterlassen", rasch und entschlossen auf die ersten Nachrichten vom Auftreten des Coronavirus im Paznauntal zu reagieren, die Infektionsquelle zu identifizieren, die Ausbreitung zu verhindern und Menschen vor Schaden für Leben und Gesundheit zu bewahren. VSV-Obmann Peter Kolba rechnet mit bis zu 500 Klagen mit einer Rechtsschutzdeckung. Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung werde man mittels Sammelklage organisieren. Österreichische Rechtsschutzversicherungen würden aufgrund der "Pandemieklausel" die Deckung - aus Sicht des Vereins ungerechtfertigterweise - ablehnen, hieß es vom VSV.
Einreise am Tag nach bestätigter Corona-Fälle
Für das Verfahren galten zwei zentrale Vorwürfe: Die Behörden hätten trotz aufgetretenen Coronainfektionen, von denen sie seit 4. März 2020 durch Informationen aus Island in Kenntnis gewesen seien, das Paznauntal nicht gesperrt. Somit war die Anreise des Klägers am Nachmittag des 5. März 2020 noch möglich. Maßnahmen hätten allerdings spätestens am 5. März zu Mittag getroffen werden sollen. In der darauffolgenden Woche haben die Behörden Missmanagement betrieben. Es sei nicht gezielt und effektiv nach den Infektionsquellen gesucht worden. Neben den isländischen Urlauben hätten sich auch norwegische Erasmus-Studenten in dem Gebiet aufgehalten und wurden danach positiv auf Covid-19 getestet worden. Wäre das Contact Tracing ordnungsgemäß erfolgt, wären die Behörden schon früher draufgekommen, dass die Apres-Ski-Bar "Kitzloch" in Ischgl als Infektionsquelle infrage komme. Am 7. März 2020 wurde der Kellner positiv getestet, das Lokal wurde jedoch nicht gesperrt, sondern nach einer Desinfektion und Austausch des Personals wieder eröffnet.
Oder es seien laut Klage in Ischgl nur vom Ortsarzt Coronatests durchgeführt worden und nicht im Krankenhaus Zams, so wie es in einer Verordnung vorgeschrieben gewesen wäre. Auch die offizielle Informationspolitik des Landes Tirol hätte die Gefahr "in irreführender und tatsachenwidriger Weise" herunter. In einer Medieninformation des Landes wurde etwa behauptet, eine Übertragung von SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch sei nicht möglich. Das Urlauberschichtwechsel am Wochenende 7. und 8. März 2020 habe laut Klägervertreter Alexander Klauser zu einem "Super-Spreader-Effekt" geführt.
Republik: Verantwortliche haben „alles richtig gemacht"
Dahin gehend sagt die Republik Österreich - vertreten vom leitenden Prokuraturanwalt Martin Paar sowie Martin Tatscher - in der Klagebeantwortung, die Verantwortlichen hätten "alles richtig" gemacht. Die Gesundheitsbehörden hätten unverzüglich die dem Ermittlungsstand entsprechenden, erforderlichen und durch die Rechtslage zur Verfügung stehenden Maßnahmen gesetzt. Es wurde argumentiert, dass unter anderem bereits seit Ende Februar die ersten Infektionen in Tirol bekannt gewesen waren und die Infektionszahlen im benachbarten Italien angestiegen waren. "Dem Kläger mussten die mit dem Covid-19-Virus verbundene epidemiologische Gefahr und die Gefährlichkeit des Covid-19-Virus bekannt gewesen sein" - dennoch habe er sich dazu entschieden, nach Tirol zu reisen.
Dem wird in der Klage widersprochen und auf den Bericht der unabhängigen Expertenkommission und den strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck verwiesen. Der Vorhabensbericht der Anklagebehörde - dabei geht es um fünf Beschuldigte - liegt derzeit beim Justizministerium. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.
Sämtliche Anträge abgelehnt
Bei dem Zivilprozess am Donnerstag wurden sämtliche Anträge abgelehnt. So wurde etwa die Erhöhung der Klagssumme von 76.000 auf 90.000 Euro gefordert. Der Mann war seit seiner Coronainfektion - er lag im Koma, war wochenlang im Spital und auf Reha - lange Zeit arbeitsunfähig und hatte einen Verdienstausfall. Er leidet nach wie vor an der Erkrankung unter dem sogenannten Long Covid-Syndrom. Auch der Antrag auf Beweissicherung - wie etwa die Anhörung des Klägers, die Vernehmung von Zeugen oder die Expertise von Sachverständigen - wurde abgelehnt. Zeugen wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der ehemalige Grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober sowie Innenminister Nehammer (ÖVP) seien bisher noch nicht befragt worden, deshalb sollten diese "zeitnah" vernommen werden, meinte Kolba im Anschluss der Verhandlung. Man habe offensichtlich kein Interesse daran. Kolba sprach von einem "ganz groben Verfahrensmangel".
Klägervertreter Klauser ist überzeugt, dass gegen die Entscheidung - egal ob von Kläger- oder Beklagtenseite - berufen wird. Er rechnet mit einem ersten Zwischenurteil noch in diesem Jahr. Allerdings bis die Rechtsfrage durch die Instanzen geschickt sei, vergehen zwei, drei, vielleicht vier Jahre seit dem Ereignis im März 2020, so Kolba. Da würden sich viele Zeugen an die Details nicht mehr erinnern.
Die zivilrechtliche Verhandlung am Donnerstag ist die zweite eines ganzen Prozessreigens. Weitere Tagsatzungen im Oktober wurden bereits festgelegt. "Ich geh davon aus, dass alleine mit dem Umsatz, den Ischgl in drei Wochen macht, alle Schadenersatzansprüche erledigt sein könnten. Das sind 30 Millionen Euro", sagte Kolba. (APA)