Innsbruck

IVB entließ Busfahrer im künstlichen Tiefschlaf, ÖGB klagt

Der Busfahrer fiel im Urlaub ins Koma und wurde entlassen.
© IVB

Die ÖGB schäumt, für die Verkehrsbetriebe war das Vorgehen damals rechtens.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Seit 2005 lenkt ein heute 49-Jähriger mit Unterbrechungen Busse der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB, Innbus GmbH). Im heurigen Sommerurlaub Mitte Juni fiel der Tiroler bei Aachen ins Koma und wurde in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Nach einer Verständigung des Arbeitgebers durch die zur Betreuerin für Gesundheitsfürsorge bestellten Lebensgefährtin hatte sich die städtische Innbus GmbH Tage darauf wiederum bei dieser gemeldet, um sich nach dem Gesundheitszustand zu erkundigen. Als die Frau darauf antwortete, dass man derzeit nicht wisse, wie es weitergeht, wurde der Mitarbeiter sofort entlassen. Laut ÖGB-Anwalt Thomas Praxmarer allerdings ohne die Entlassung jemals zuzustellen oder den Betriebsrat zu informieren. „Der Betrieb hat sich sogar beim Amtsgericht erkundigt, wie man die Entlassung zustellen könne. Als Entlassungstag wurde der 20. Juli festgesetzt. Über Patienten und Betriebsrat wurde dann die Gewerkschaft in dem Fall aktiv.

Philip Wohlgemuth, Vorsitzender des ÖGB Tirol: „So ein Vorgehen habe ich noch selten erlebt und ist wohl gerade von einem städtischen Verkehrsunternehmen nicht zu erwarten.“ In einer ersten Feststellungsklage gegen die Entlassung erkämpfte die Gewerkschaft nun ein Anerkenntnisurteil. Jetzt wird die letztlich im August in Tirol zugestellte Entlassung mit einer weiteren Klage bekämpft: „Wir müssen das anfechten, um ein durchgehend bestehendes Arbeitsverhältnis festzustellen – außer die Verkehrsbetriebe ziehen die Entlassung offiziell zurück“, so RA Praxmarer.

Auf Anfrage bei IVB-Prokurist Thomas Scheiber haben diese schon auf andere Weise reagiert: „Wir mussten nach dem damaligen Informationsstand zum Gesundheitszustand eine unverschuldete Entlassung aussprechen. Der Zustand hat sich nun aber glücklicherweise gebessert und so bieten wir ab Fahrtauglichkeit die Wiederverwendung zu alten Bedingungen an – dies wurde bereits im Aufsichtsrat besprochen.“ Der Busfahrer befindet sich derweil erfolgreich in Tiroler Reha-Behandlung.

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