Trafikantin angezündet: Lebenslang und Einweisung für reuelosen Mörder
Die unfassbare Tat eines 47-Jährigen im März diesen Jahres schockierte ganz Österreich. Aus Eifersucht hatte der Mann seine Freundin in einer Trafik mit Benzin übergossen und angezündet. Vor Gericht zeigte er keine Reue. Die Geschworenen verurteilten ihn einstimmig zu lebenslanger Haft und zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Wien – Der Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin in ihrer Trafik in der Nussdorfer Straße in Wien-Alsergrund angezündet hat, ist am Freitag am Landesgericht wegen Mordes und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus und erging nach ausgesprochen kurzer Beratungszeit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte bis zum Schluss der auf zwei Tage anberaumten Verhandlung keine Reue gezeigt. Es tue ihm leid, räumte er zwar in seinem Schlusswort ein, um sogleich einzuschränken: „Sie hat mich so weit gebracht, ich wollte das nicht.“ Er habe die Tat „nicht geplant“, beteuerte der 47-Jährige: „Das schaut ganz anders aus.“
📽 Video | Lebenslang und Einweisung für Mord an Wiener Trafikantin
„Nichts rechtfertigt diese Tat und das qualvolle Leiden dieser Frau“, meinte demgegenüber Staatsanwältin Susanne Schneider in ihrem Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe „diese grausame Tat“ genau geplant: „Er hat in Fläschchen abgefülltes Benzin griffbereit in sein Auto gelegt. Er hat abgewartet, bis sie allein in ihrem Geschäft und ihm ausgeliefert war“. Elf Mal habe der Mann aus grundloser Eifersucht auf seine Partnerin eingeschlagen, sie minutenlang „bis zur Regungslosigkeit“ mit einem Kabel gedrosselt, sie angezündet und die Tür hinter sich verschlossen: „Er überließ sie ihrem Schicksal.“ Vor Gericht habe er seine Tat „verharmlost“.
Das betonte auch Rainer Rienmüller, der Rechtsvertreter der Angehörigen der Getöteten. Der Angeklagte habe eine „abscheuliche Verantwortung“ präsentiert und vor den Geschworenen Täter-Opfer-Umkehr betrieben. „Ein Geständnis hätte den Hinterbliebenen einen kleinen Tropfen Trost gebracht, wo kein Trost zu finden ist“, merkte Rienmüller an.
„Wir haben eine verstörende Verhandlung erlebt“, bilanzierte Verteidiger Michael Schnarch. Sein Mandant habe „die Kontrolle über sich verloren“. Sollten die Geschworenen zur Ansicht gelangen, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt sei, „kann ich nur höflichst bitten, von der schwersten Strafe Abstand zu nehmen“. Schnarchs Bitte wurde nicht erhört.
Überwachungsvideo zeigt grausamen Tathergang
Die Trafikantin war trotz vierwöchiger intensivmedizinischer Bemühungen, im Zuge derer ihr mehrere Gliedmaßen amputiert werden mussten, am 3. April an einem Multiorganversagen infolge der schweren Verbrennungen gestorben. Zu Beginn des heutigen Verhandlungstags war ein erschütterndes Video abgespielt worden, das die Tat dokumentierte: in der Trafik war eine Überwachungskamera installiert, obwohl das Gerät von den Flammen beschädigt wurde, konnte das Bildmaterial im Zuge der Ermittlungen rekonstruiert bzw. gerettet werden.
Während das Video abgespielt wurde, herrschte im Großen Schwurgerichtssaal beklemmende Stille. Die Geschworenen und die Zuhörer bekamen zu sehen, wie der Angeklagte in die kleine Trafik kommt, die Tür hinter sich verschließt, sofort auf sein Opfer losgeht, die Frau zu Boden wirft und dann immer wieder kräftig auf sie einschlägt, schließlich ein schwarzes Kabel um ihren Hals schlingt und zusammenzieht. Die Trafikantin wehrt sich zu Beginn gegen den rund zweiminütigen Drosselvorgang, ihr Widerstand erlahmt dann allerdings, was der Angreifer dazu nutzt, den Inhalt eines 500 Milliliter-Fläschchens - Benzin - über sie und das Kassapult zu schütten. Dann zündet er die Frau an. In Sekundenbruchteilen steht das Opfer in Flammen. Der Angreifer verlässt das Geschäft, verschließt die Tür und zieht hinter sich einen Rollbalken hinunter.
Dass die 35-Jährige nicht hilflos in ihrem Geschäft verbrannte, war einem jungen Mann und einer Frau zu verdanken, die draußen die Rauchentwicklung in der Trafik mitbekamen. Der Mann beschaffte sich aus einem unmittelbar neben der Trafik gelegenen Supermarkt einen Einkaufswagen und donnerte mit diesem so lange gegen die Eingangstür, bis diese zunächst einen Spalt aufging. Durch diesen Spalt verschaffte sich die Frau Zutritt ins Innere.
„Alles war dunkel, schwarz verraucht. Ich konnte nichts sehen. Ich habe mich langsam vorwärtsgetastet“, schilderte nun diese Frau dem Gericht, die sich ursprünglich krankheitsbedingt entschuldigt hatte, ungeachtet ihrer gesundheitlichen Angeschlagenheit sich aber kurzfristig doch dazu entschloss, ihre Zeugenaussage bei Gericht zu machen. Sie sei behutsam weiter gegangen, durchaus mit Angst, es könne plötzlich etwas explodieren: „Da tauchte plötzlich die Gestalt einer Frau auf.“
An dieser Stelle musste die Zeugin ihren Bericht unterbrechen. Sie wurde von ihrer Erinnerung und der damit verbundenen Emotionen eingeholt. Es sei der anderen Frau gegenüber „entwürdigend“ gewesen, dieser - deren Kleider sowie der Großteil ihrer Haut waren verbrannt - gegenüber treten zu müssen, setzte die Zeugin fort. Zugleich habe sie sich „gefreut, dass sie gestanden ist. Es hat mir Mut gegeben, sie herauszubringen.“ Das Opfer habe „zögernde Schritte“ in ihre Richtung gesetzt: „Sie hat mich gefasst an den Armen.“ In diesem Moment sei für sie „die Welt stehen geblieben“, hielt die Zeugin fest.
Gemeinsam habe man sich dann rückwärts Richtung Tür begeben. Je näher sie dem Tageslicht rückte, desto deutlicher habe sie wahrgenommen, in welchem Zustand sich die Trafikantin befand: „Das war etwas, was mein Gehirn nicht verarbeiten konnte.“ Sie habe die Frau schließlich los gelassen: „Ich habe mir gedacht, je mehr sie allein geht, desto weniger wird ihre Haut beschädigt.“
Draußen habe die Trafikantin sich auf den Boden gesetzt: „Sie hat nach Luft gerungen. Sie hat ihren Mund weit aufgemacht. Es kam nur schwarzer Rauch heraus.“ Andere Leute hätten sich auf der Straße befunden: „Um mich herum waren die Menschen in Panik und haben geschrien. Ich habe daher entschieden, dass ich selber die Rettung rufe.“
Ärzte kämpften ein Monat um Leben der Frau
Die 35-Jährige hatte keine Chance, sich gegen den Brandanschlag zur Wehr zu setzen, machte Gerichtsmediziner Christian Reiter deutlich. Infolge des Drosselns sei sie „schwer benommen und wehrlos“ gewesen, „deswegen konnte das Benetzen mit dem Brandbeschleuniger und Anzünden ungestört fortgesetzt werden“, führte Reiter aus. Seinem Gutachten zufolge wurden 75 Prozent der Körperoberfläche der Frau durch die Hitzeeinwirkung schwerst beschädigt.
Auf dem Video einer weiteren Passantin, das diese mit ihrem Smartphone aufgenommen hatte und das ebenfalls den Geschworenen gezeigt wurde, war zu sehen, wie die Trafikantin aus der Trafik taumelt und sich mit letzten Kräften am davor befindlichen Einkaufswagen festhält. Nach ihrer Verbringung in ein Krankenhaus kämpfte die 35-Jährige 30 Tage um ihr Leben – letzten Endes vergebens. „Es besteht kaum mehr eine Chance, dass ein Mensch das überlebt“, sagte dazu Gerichtsmediziner Reiter. Die Frau habe bis zu ihrem Ableben „qualvolle Schmerzen“ durchgemacht.
„Inszenierte Hinrichtung“
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine „völlige Befreiung von Empathie“. Sollten die Geschworenen den inkriminierten Mordvorsatz bejahen, sei von einer „inszenierten Hinrichtung“ auszugehen. Die Freundin des Angeklagten wurde „in ihrer geliebten Trafik mit größter Brutalität zu Tode gebracht“, sagte Hofmann.
Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig, weise aber „eine erheblich krankhafte Persönlichkeitsstruktur“ auf, betonte Hofmann. Ein „ausgeprägter Narzissmus“ sei diesem eben so eigen wie hohe Kränkbarkeit, besondere Zwanghaftigkeit und ein Nichtakzeptieren von Zurückweisung. Der 47-Jährige habe die Trafikantin für alles, „was ihm an Unglück in seinem Leben passiert ist“ - etwa einen Jobverlust -, verantwortlich gemacht und sie „tief greifend herabgewürdigt“, legte der Gutachter dar.
Aufgrund seiner Persönlichkeit sei der 47-Jährige als gefährlich anzusehen. Daher sprach sich der Psychiater im Fall eines Schuldspruchs für die – zeitlich unbefristete – Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus - die Geschworenen leisteten diesem Vorbringen Folge. Ohne die im sogenannten Maßnahmenvollzug gewährleisteten therapeutischen Hilfsmittel sei zu befürchten, dass der Mann „erneut Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten begehen wird“, hatte Hofmann gewarnt.
Erhöhtes Trauerschmerzengeld für Hinterbliebene beantragt
Die Hinterbliebenen – Vater und Mutter der Getöteten, eine Schwester, ein Halbbruder und drei weitere Mitglieder der Familie – verfolgten getrennt vom restlichen Publikum von der Galerie des Schwurgerichtssaals aus die Verhandlung. Während der Vorführung der Videos entfernten sie sich. Unter Berücksichtigung der besonderen Grausamkeit der Tatausführung und des Umstands, dass die Eltern den wochenlangen Todeskampf ihrer Tochter auf einer Intensivstation miterleben mussten, erscheine im vorliegenden Fall ein Trauerschmerzengeld geboten, das über den üblichen Schmerzengeldsätzen liegt, führte ihr Rechtsvertreter aus.
Rienmüller beantragte für den Vater, zu dem die Getötete ein besonders inniges Verhältnis hatte – sie hatte einen Wohnsitz auf seinem Bauernhof und betreute seine Pferde mit –, den Zuspruch von 50.000 Euro. Für die Mutter, die an einem Gehirntumor leidet, mehrere Operationen hinter sich hat und von ihrer Tochter gepflegt und finanziell unterstützt wurde, machte Rienmüller 60.000 Euro geltend. Mit ihrer Schwester, die sie wöchentlich sah, hatte die Trafikantin ein enges und inniges Verhältnis, die beiden verband unter anderem die Leidenschaft für Pferde. Ihr sollte der Angeklagte ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 15.000 Euro ersetzen. Nichts davon wurde vom Angeklagten bzw. dem Verteidiger anerkannt. Das Gericht sprach dessen ungeachtet dem Vater und der Schwester die geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf den Trauerschaden zur Gänze zu, die Mutter erhielt 50.000 Euro. (APA)