Terror-Prozess: Kontaktmann des Wiener Attentäters nicht geständig
Der 26-jährige Tschetschene soll IS-Propaganda verbreitet und den Attentäter zwei Mal getroffen haben. Er habe ihn jedoch „nicht sehr gut gekannt."
Wien – Ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 weitere zum Teil schwer verletzt hat, hat sich am Montag in einem Prozess wegen terroristischer Vereinigung am Landesgericht für Strafsachen "nicht schuldig" bekannt. Er sei "ein ganz normaler Moslem", mit Terror habe er nichts am Hut. Zum von der Polizei erschossenen Attentäter meinte er: "Ich hab' ihn nicht sehr gut gekannt. Er hat nicht sehr viel geredet."
Die Staatsanwältin räumte in ihrem Eingangsstatement ein, dass es zwar keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung des 26-jährigen Tschetschenen "an diesem feigen, hinterhältigen Anschlag" gebe. Im Zuge der Ermittlungen zum Attentat sei man aber auf den Tschetschenen "aufmerksam geworden", der 2008 nach Österreich gekommen war, die Schule und eine Lehre abgeschlossen hatte und zuletzt als Karosserie- und Bautechniker arbeitete.
Propaganda in Chat-Gruppen
Der 26-Jährige war am 3. November festgenommen worden. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Handys und Datenträger sichergestellt, die Auswertung habe ergeben, dass er in einschlägigen Chat-Gruppen Propagandamaterial der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) geteilt hatte, "um andere für dieses Weltbild begeistern zu wollen", hielt die Anklägerin fest. Er habe sich weiters "an Zusammenkünften anderer Dschihadisten beteiligt" und dabei auch den späteren Attentäter getroffen.
Der Anklage zufolge soll sich der 26-Jährige im Sommer 2019 einer salafistisch-dschihadistischen Gruppierung angeschlossen haben, deren regelmäßige Treffen in einer Wohnung in St. Pölten stattfanden. Donnerstags und samstags wurde Arabisch gelehrt, sonntags laut Anklage "einem kleineren, ausgewählten Personenkreis" religiöser Unterricht erteilt, wobei radikale Glaubensinhalte und der IS hochgehalten worden sein sollen. An zwei dieser Treffen - konkret am 27. September und am 25. Oktober - nahm neben dem Angeklagtem nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch der spätere Attentäter von Wien teil, wobei er dabei offen einen IS-Ring getragen und präsentiert haben soll. Der Angeklagte soll wiederum dem "inneren Kreis" dieser Gruppe angehört und einen von drei Schlüsseln zur Wohnung besessen haben, die eine Bibliothek mit radikalem Schriftgut enthielt.
Für den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand Sinan Dikme (Kanzlei Rast Musliu) waren die Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Er sei zwar gläubig, bete fünf Mal am Tag, faste im Ramadan, lehne aber den IS ab: "Das sind Terroristen, ganz klar." Auf Vorhalt, dass er in Wien eine Moschee besucht hatte, in der eine radikale Auslegung seines Glaubens gepredigt wurde, erwiderte der 26-Jährige: "Die haben auf Arabisch oder Bosnisch gepredigt. Ich habe kein Wort verstanden."
In der Wohnung in St. Pölten sei er gewesen, um Arabisch zu lernen, "dass ich den Koran besser verstehen kann". Über den IS sei dort "nie gesprochen worden, wo ich dabei war".
"In diese Wohnung sind ein Haufen Menschen gegangen", ergänzte Rechtsvertreter Dekme. Von dort gehaltenen Vorträgen gebe es Audio-Aufnahmen: "Die reden nicht vom IS." Eine Verbindung seines Mandanten zum Attentäter "besteht nicht".
Fünf Bilder wurden in Anklage einbezogen
Bezüglich der angeblichen Verbreitung von IS-Propagandamaterial bemerkte Dekma, von den Ermittlern wären 81.810 Daten analysiert worden, die sich auf beschlagnahmten Datenträgern des Tschetschenen fanden. Davon habe die Staatsanwaltschaft ganze fünf Bilder in ihre Anklage einbezogen, darunter etwa das Foto einer Massenerschießung von Moslems durch britische Soldaten aus dem Jahr 1914: "Ich hab' nicht verstanden, was da den IS verharmlosen soll."
Die Verhandlung soll am Montagnachmittag zu Ende gehen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem bisher Unbescholtenen bis zu zehn Jahre Haft. (APA)