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Fall in Kirchdorf: Im Krankenstand darf auch schon einmal gejagt werden

Urteil des Oberlandesgerichts: Das Unternehmen von Jagdausflügen im Krankenstand nach einer Meniskusoperatio­n ist kein Grund, einen Kirchdorfer Gemeindemitarbeiter zu kündigen.Symbolfoto: iStock/visualspace

Ein Kirchdorfer Gemeindearbeiter hätte nicht gekündigt werden dürfen, nur weil er im Krankenstand mehrere Jagdausflüge gemacht hat.

Von Michael Mader

Kirchdorf i. T. – Kopfschütteln in der Gemeinde Kirchdorf, auch wenn Bürgermeister Gerhard Obermüller das Urteil des Oberlandesgerichts akzeptieren wird. Der Grund für den juristischen Schlagabtausch liegt schon einige Zeit zurück.

In der Streitsache geht es um einen Gemeindebediensteten, der sich nach einer Knieoperation im Krankenstand befand. Dass der Mann während dieser Zeit an mehreren Jagdausflügen teilnahm, fand der Bürgermeister aber nicht so lustig und sprach die Kündigung aus. Wie berichtet, stellte das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht fest, dass der Ortschef gesagt haben soll, dass der Jäger für sein Verhalten im Krankenstand bei der Krankenkasse angezeigt werde und die Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen zurückverlangt werden könne. Außerdem soll Obermüller gesagt haben, dass der Mitarbeiter in seinem Alter bei einer fristlosen Entlassung nur schwer eine neue Arbeit finden werde.

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