Länderrechte missachtet, 130 Corona-Gesetze ohne Begutachtung
Der aktuelle Föderalismusbericht 2020 zeigt massive Defizite im Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf. Auch das vielfach kritisierte Drüberfahren.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Das Institut für Föderalismus in Innsbruck ist der Hüter der Länderkompetenzen in Österreich. Der jährliche unter der Leitung von Direktor Peter Bußjäger verfasste Föderalismusbericht zeigt beinahe seismographisch die Entwicklung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf. Die Schieflage ist geblieben, der Zentralismus dominiert weiter. Manchmal ist er aber nachvollziehbar, u. a. in der Pandemiebekämpfung.
Der Bund solle klare Vorgaben und Handlungsanleitungen liefern, „welche die Organe der Länder im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehen haben“, heißt es im Föderalismusbericht 2020. Die Aufgabenverteilung in dieser Materie sei eigentlich sogar überraschend übersichtlich. „Dennoch ist das Fehlen einer stringenten Langzeitstrategie im Kampf gegen das Virus augenscheinlich“, wird hingegen kritisiert.
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