Tirol
Urteil zu nächtlicher Ruhestörung in Tirol: Hahn darf nicht den Schlaf rauben
Über zwei Instanzen ging die Unterlassungsklage eines Hofanrainers wegen dauerhafter Ruhestörung zur Nachtzeit. Ein Grund des Anstoßes war das Krähen von Hähnen und das Bellen von Hunden – aber nicht allein Tierisches.
© iStock