Tirol
Urteil zu nächtlicher Ruhestörung in Tirol: Hahn darf nicht den Schlaf rauben
Über zwei Instanzen ging die Unterlassungsklage eines Hofanrainers wegen dauerhafter Ruhestörung zur Nachtzeit. Ein Grund des Anstoßes war das Krähen von Hähnen und das Bellen von Hunden – aber nicht allein Tierisches.
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Auch in ländlichen Regionen hat die Ruhestörung durch landwirtschaftliche Betriebe ihre Grenzen. Laut Landesgericht haben Hofanrainer ab 22 Uhr ein Recht auf Ruhe.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Ein nun in zweiter Instanz rechtskräftig gewordenes Urteil des Landesgerichts (LG) zur Ortsüblichkeit von Lärm könnte künftig in ganz Tirol Beachtung finden.