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Gut zu wissen: Diese Corona-Regeln gelten für den Wintertourismus

Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, in Seilbahnen gilt 3G, beim Feiern nach dem Ski-Tag die Regeln der Nachtgastro.
© Böhm/TT (2), imago

Vom Christkindlmarkt über Après-Ski bis hin zur Seilbahn-Benützung: Die dritte Covid-Maßnahmenverordnung regelt auch den Wintertourismus. Ein Überblick.

Innsbruck – Neben der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bringt die dritte Covid-Maßnahmenverordnung auch strenge Regeln für den Wintertourismus in Österreich. So müssen 15. November Besucher von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis erbringen. Für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Die Maßnahmen orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan, der sich an den Intensivkapazitäten orientiert.

Die Regelungen im Überblick:

🍽️🛏️ Gastronomie und Beherbergung

Schon seit 15. September 2021 gilt die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft), Antigentests werden nur noch für 24 Stunden anerkannt.

Je nach Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten können die Maßnahmen für Gastronomie und Beherbergung verschärft werden:

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