WKStA-Chefin: „Kronzeugen in der ÖVP-Affäre gibt es nicht“
Wien – Obwohl die Rechtslage in der Kronzeugenregelung klar ist, wurde immer wieder spekuliert, dass es in der ÖVP-Affäre bereits eine Kronzeugin oder einen Kronzeugen gibt. Doch Kronzeuge kann nur sein, der noch nicht als Beschuldigter geführt wird. Jedoch kann auch ein Beschuldigter mit der Ermittlungsbehörde kooperieren und so Strafmilderung bei einer Verurteilung erwarten. Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hat dies nun auch gegenüber Ö1 klargemacht. Einen Kronzeugen gibt es in der ÖVP-Affäre nicht. Und ob wer ausgepackt hat oder nicht, das würde sie nicht kundtun.
Was sie aber fordert, ist mehr Personal für ihre Behörde. Sie fordert im Interview mit der APA zehn Planstellen mehr, was eine Aufstockung auf 54 bedeuten würde.
Die bereits gewohnten Attacken aus der ÖVP gegen ihr Haus – etwa, dass es „linke Zellen“ gebe – will Vrabl-Sanda nicht aktiv kommentieren. Es handle sich dabei um Aussagen von Politikern (ÖVP-Mandatar Andreas Hanger, Anm.), „ich gebe aber dazu keinen Kommentar ab“. Auch den immer wieder vorgebrachten Vorwurf, die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Werner Faymann (SPÖ) in dessen Inseratenaffäre seien trotz ähnlicher Sachlage eingestellt worden, kann sie von sich weisen – sei ihre Behörde doch gar nicht involviert gewesen.
Dass die WKStA derzeit gegen mehrere Vertreter der ÖVP ermittelt, bezeichnet Vrabl-Sanda als „zufällige Häufung“. Dieser Vorwurf sei zudem in der Vergangenheit auch schon vonseiten der Freiheitlichen gekommen. Die Behörde habe den Auftrag, Verdachtslagen aufzuklären. Ziel sei nicht ein gewisser „Erfolg“ bei den Ermittlungen, sondern eben das Aufklären jener Verdachtslagen. Zudem würden Beweise auch nicht gezielt nach „Zufallsfunden“ durchforstet, betont Vrabl-Sanda. Dennoch könne man nie ausschließen, dass es diese schlicht gebe.
Bei den jüngsten Hausdurchsuchungen im Umfeld von Ex-Kanzler Sebastian Kurz könnte es zu einem Verrat gekommen sein. Dass dieser Verrat von ihrem Haus kommt, schließt sie aus. Es sei eine „völlig absurde Vorstellung“, ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin könnten bevorstehende Hausdurchsuchungen verraten.
Hanger reagierte auf Vrabl-Sandas Aussagen mit neuerlichen Attacken auf die WKStA. „Die ‚zufällige Häufung‘ von Ermittlungen der WKStA gegen die Volkspartei ist wohl mehr als Zufall“, wirft er Teilen der Behörde mangelnde Objektivität vor und stellt infrage, was an den an die Öffentlichkeit gekommenen privaten Chats strafrechtlich relevant sein solle. (misp)