Beschwerde von BirdLife: Chaletdorf Piller bleibt umstritten
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von BirdLife ab. Der Neuntöter werde nicht gestört. Die Anrainer hoffen auf einen neuen Gemeinderat.
Von Alexander Paschinger
Wenns – Die Beschwerde der Vogelschutzorganisation BirdLife gegen das geplante Chaletdorf im Wenner Ortsteil Bichl am Piller mit einem Haupthaus samt zentraler Infrastruktur, 10 bis 15 Chalets sowie einem kleinen Badeteich wurde am Landesverwaltungsgericht (LVwG) abgewiesen. Zum einen ging es um die Parteienstellung nach der Aarhus-Konvention, zum anderen um die Bestände des so genannten Neuntöters, eines geschützten Zugvogels. Allerdings vorab: BirdLife wird in die außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien gehen, wie BirdLife-Vertreterin Katharina Bergmüller bestätigt.
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