Aufatmen für Angestellte: Wo 3 G gilt, fällt die Maske
Wer sich nicht testen lässt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Chefs sollen stichprobenartig kontrollieren. Wie hoch Impfquote sein soll, wird nicht beziffert.
Wien, Innsbruck – Ab 1. November heißt es nicht mehr nur „Guten Morgen“, sondern dann soll der Chef, die Chefin den Mitarbeiter auch nach dessen 3-G-Nachweis fragen. Stichprobenartig soll kontrolliert werden, hat gestern Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen gemeint.
Arbeitsrechtliche Folgen für Testverweigerer
Wer sich nicht testen lässt, muss wohl mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Einige Experten glauben, diese könnten sogar bis zur Kündigung reichen. Wird gegen die 3-G-Regel verstoßen, drohen dem Mitarbeiter und dem Unternehmen Verwaltungsstrafen von bis zu 3600 Euro.
Bis zuletzt wurde darum gestritten, ob es neben dem 3-G-Nachweis auch eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen geben soll. Diese fällt nun großteils. Selbst in Supermärkten müssen Mitarbeiter keine Maske mehr tragen, die Kunden aber schon. Neben dem Lebensmittelhandel trifft das auch für Öffis und Apotheken weiterhin zu. Die Gewerkschaft, GPA, hat das Ende der Maskenpflicht für Mitarbeiter gestern goutiert. Die Wirtschaftskammer kann mit den stichprobenartigen Kontrollen gut leben. Mitarbeiter in sensiblen Bereichen, wie Altenheimen oder Spitälern, müssen weiter FFP2-Maske tragen, selbst wenn sie einen 3-G-Nachweis haben.
Mückstein sprach gestern nach dem Ministerrat in Wien von einem weiteren „Schutznetz gegen das Coronavirus“. „Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss“, sagte er beim gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Dieser freute sich über eine „praxistaugliche Meldung“, die sicherstelle, dass der „Schutz der Menschen“ sichergestellt ist.
Mückstein hofft auf Impfungen
Mückstein hofft, dass durch die 3-G-Regelung im Job die Durchimpfungsrate steigt. Aktuell wurde die 70-Prozent-Marke in der impfbaren Bevölkerung überschritten. Wie hoch die Impfrate sein muss, damit die Covid-Maßnahmen fallen, wollte Mückstein nicht beantworten. Ziel sei es, möglichst vielen Menschen einen bestmöglichen Schutz vor dem Virus zu bieten.
Warum er sich auf keine konkrete Zahl festlegen will, wollte Mückstein gegenüber der TT nicht erklären. In Deutschland hat das Erreichen einer Impfquote von 80 Prozent vollständig Geimpfter und 84 Prozent einmal Geimpfter dafür gesorgt, dass der dortige, scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Ende des Corona-Ausnahmezustandes Ende November in den Raum stellte. Der Ausnahmezustand ist aber die Grundlage für Verordnungen zu Corona-Maßnahmen wie Lockdown, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen.
Moderate Maßnahmen wie Abstandhalten, Händewaschen, Lüften oder 3-G-Regel bei Großveranstaltungen seien aber „unbedingt erforderlich“, meinte Spahn. Nachdem Spahns Vorstoß als Ende der Pandemie und insbesondere der Maßnahmen interpretiert wurde, legte er gestern noch einmal nach. Seinen etwaigen Nachfolgern im Amt zeigte er rechtliche Möglichkeiten auf, wie die Länder Corona-Maßnahmen weiter erlassen könnten.
In Österreich hatte vor wenigen Tagen Finanzminister Gernot Blümel von der ÖVP die Pandemie für beendet erklärt. Altkanzler Sebastian Kurz hatte das Ende der Pandemie für Geimpfte bereits im Juli gesehen.
Mückstein tickt da offenbar anders. Ein Ende der Pandemie sieht er ob der steigenden Infektionszahlen nicht. Allerdings will er sich an der Auslastung der Intensivbetten orientieren. Die ist seit mehreren Wochen österreichweit mit 200 Patienten ungefähr gleich geblieben. Steigt die Auslastung, gibt es einen Stufenplan. (aheu, APA)