Kritik an Sterbehilfe

Bischof Glettler: Vermeidung von Selbsttötung oberste Priorität

Assistierter Suizid soll ab dem kommenden Jahr für schwerkranke Menschen möglich sein.
© APA/Gindl

Wien – Die letzte Lebensphase gehört zum Leben dazu, deshalb sei beim Todeswunsch auch schwerkranker Menschen größte Zurückhaltung geboten. Das sagte der in der Bischofskonferenz für Lebensschutz zuständige Innsbrucker Bischof Hermann Glettler im ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ zur Causa Sterbehilfe. Die Erfahrung vieler Betroffener zeige, dass auf den „ersten Impuls“ des Sterbewunsches eine Phase der Klärung und des Abschieds folge, die nicht übergangen werden sollte.

„Die Vermeidung von Selbsttötungen muss in einer humanen Gesellschaft oberste Priorität haben“, befindet Glettler. Er zolle dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum assistierten Suizid Respekt. Das Verfassungsgericht, das eine Neuregelung beauftragt habe, habe „mit dem Zugeständnis der Option, sich das Leben zu nehmen, aber für einen Dammbruch gesorgt“. Glettler meint, die bestehende Patientenverfügung hätte ausgereicht, um eine humane Sterbebegleitung zu gewährleisten.

📽️ Video | Bischof Hermann Glettler zu Sterbehilfe-Gesetz

Wie berichtet, haben sich Türkise und Grüne auf einen neuen gesetzlichen Modus der Sterbehilfe geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid beanspruchen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Menschen beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat zu bekommen sein.

Nötig für eine Sterbeverfügung (bei Notaren oder Patientenanwälten zu machen) ist Aufklärung durch zwei Ärzte. Einer muss über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person muss ärztlich bestätigt werden. Zweifelt ein Arzt, ist ein Psychiater oder Psychologe beizuziehen. Und vor der Verfügung ist eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten; Ziel ist, akute Krisenphasen zu überwinden. Sollten Betroffene nur noch eine sehr geringe Zeit (etwa wenige Wochen) zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Die Diakonie beklagt die kurze Begutachtungszeit zur neuen Sterbehilfe-Regelung. Dass nur drei Wochen vorgesehen sind, sei „skandalös“, sagte Direktorin Katharina Maria Moser in der ORF-„Pressestunde“. Weil die Neuerung ab 1. Jänner 2022 gelten soll, ist der Fristenlauf zeitlich beschränkt. Lediglich drei Wochen bleiben für die parlamentarische Begutachtung. Das Gesetz soll im Dezember im Parlament beschlossen werden.

📽️ Video | Diakonie kritisiert kurze Begutachtung

Auch dass bei einer so sensiblen Causa hinter verschlossenen Koalitionstüren verhandelt worden sei, missfällt Moser. Offen ließ sie, wie die Diakonie in ihren Einrichtungen auf den Wunsch nach Sterbehilfe reagieren wird. Ob allfällig gegründete Vereine in die Diakonie-Häuser hineingelassen würden, um dort bei Selbstmord zu assistieren, ist für Moser noch zu überlegen. Klar sei, dass die Diakonie kein Anbieter von assistiertem Suizid werde. Ihre Aufgabe sei Palliativ- und Hospizversorgung.

Opposition: Entwurf zu spät für breite Diskussion

Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS heißen das Vorhaben der Koalitionäre grundsätzlich gut. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim moniert – wie Moser – den kurzen Begutachtungszeitraum. Der Entwurf komme „viel zu spät für eine breite Diskussion“.

NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter konstatiert, die vom Höchstgericht gezeichneten Leitlinien seien „gut abgebildet“, im Zuge der Begutachtung sollte es aber Verbesserungen geben.

Caritas-Generalsekretärin Anna Parr behagt das Bekenntnis zum Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten. Es dürfe aber „weder eine direkte noch eine indirekte Verpflichtung zur Duldung oder Durchführung des assistierten Suizids in Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit geben“. Das sei zu garantieren. (kale, APA)

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