Leerstandserhebung als erster Schritt: „Der Abgabe muss man sich stellen“
Der Wohnungs-Leerstandserhebung in Tirol soll eine Abgabe folgen – auch wenn die Herausforderung eine große ist.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Die schwarz-grüne Landesregierung hat vergangene Woche mit der Beschlussfassung der Novellen des Statistik- und Gebäude-Nummerierungs-Gesetzes die Grundlagen für rechtlich legitimierte Wohnungs-Leerstandserhebungen in allen 279 Tiroler Kommunen geschaffen, die TT berichtete. Dass dem eine Leerstandsabgabe folgen solle, ist zwar koalitionär festgehalten, wenngleich aber rechtlich noch völlig offen. Die landhausinterne Prüfung läuft, bis Ende des Jahres soll ein Vorschlag vorliegen, heißt es.
Die Leerstandserhebung ist für die Gemeinden nicht verpflichtend. Insbesondere im ländlichen Raum gebe es die Problematik leerstehender Wohnungen schlicht nicht, sagt Tirols Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf (VP). Er rechnet eher damit, dass es in den Ballungsräumen sehr wohl im Eigeninteresse der Kommunen liege, derartige Erhebungen zu starten.