Freispruch für Anhänger des IS: Sympathie nicht strafbar
Am Neujahrstag 2020 war es im Außerfern zwischen zwei aus Syrien und dem Irak stammenden Asylwerbern zu einem Streit gekommen, der den Verfassungsschutz alarmieren sollte. Der am Landesgericht bereits wegen Mordversuchs und terroristischer Vereinigung zu 14 Jahren Haft verurteilte, derzeit staatenlose, Syrer war auf den Bekannten mit einem Bundesheer-Feldmesser losgegangen. Nur durch schnelle Gegenwehr konnte der Iraker einen Schnitt in den Hals abwehren.
Das Motiv für den Angriff war ausgesprochen: „Ungläubiger! Warum betest du nicht, warum trinkst du? Ich habe es dir schon oft gesagt – ich werde dich schlachten!“, hatte der Verurteilte laut Opfer dreimal prophezeit. Der Oberste Gerichtshof prüfte den Fall nach Berufung, hob die Verurteilung zu terroristischer Vereinigung wegen mangelhaften Wahrspruchs auf und reduzierte die Strafe auf 12 Jahre Haft.
Mit Verteidiger Alexander Swancar ging es gestern dann ans Landesgericht zur neuerlichen Beurteilung terroristischer IS-Vereinigung. Ergebnis nach Zeugen: Freispruch (nicht rechtskräftig). Das Gericht folgte RA Swancar: „Er war wohl zweifellos IS-Sympathisant. Dies ist nicht strafbar. Die Verbreitung der Ideologie konnte aber nicht nachgewiesen werden.“ (fell)